Arbeitgeber haben für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Sorge zu tragen. In Zeiten der Coronavirus-Pandemie keine leichte Aufgabe, denn es gilt durch gezielte Schutzmaßnahmen Infektionen zu verhindern. Doch um welche konkreten technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen handelt es sich hierbei?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte Standards für Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz definiert. Mit dem vor wenigen Tagen veröffentlichten „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe“ setzt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) diese nun praxisnah und gemeinsam mit ihren Partnern aus der Baubranche für die Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen um.
Damit wurden klare Regeln zum Infektionsschutz geschaffen, auf deren Grundlage der Arbeitgeber seine Baustellen organisieren kann. Wie die BG Bau mitteilt, erfüllen Unternehmen, die sich an dieser Handlungshilfe und den dort definierten Mindeststandard orientieren, die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.
„Mit dem nun vorliegenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard unterstützen wir Unternehmen und Beschäftigte der Bauwirtschaft dabei, die Vorgaben des BMAS zum Arbeitsschutz in der Coronavirus-Zeit umzusetzen“, erklärt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. „Wir nehmen somit unsere Verantwortung wahr, in allen Situationen für sichere Arbeitsplätze auf dem Bau zu sorgen – so wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seinen Erwartungen an die gesetzliche Unfallversicherung formuliert hat. So sorgen wir dafür, dass der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in der betrieblichen Praxis ankommt. Denn wir verstehen uns als Partner der Branche bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch und gerade in Corona-Zeiten.“
Das PDF-Dokument kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Gefaehrdungsbeurteilung/BG_BAU_Handlungshilfe_Arbeitsschutzstandard_Bau_final.pdf