Im Jahr 2017 verunglückten über 100.000 Beschäftigte auf deutschen Baustellen. Allein 20,5 Prozent dieser Unfälle mussten als Sturz- und Absturzunfälle verbucht werden. Das waren über 21.000 menschliche Schicksale. Für viele endete der Sturz sogar tödlich. So waren allein bei 37,5 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle Abstürze die Ursache. Hochgelegene Arbeitsplätze sind Malern und Stuckateuren nicht fremd. Für Fassaden- und Putzarbeiten müssen sich Betriebe Leitern und Gerüste bedienen. Maler und Stuckateure gehören daher in Sachen Absturzunfälle zu den gefährdeten Berufsgruppen.
Gefahrenpotenzial ist vielfältig
Doch neben der Absturzgefahr gibt es für Maler und Stuckateure weiteres Gefahrenpotenzial bei der täglichen Arbeit auf der Baustelle. So können Stürze auch durch Stolpern oder Ausrutschen auf ebenem Boden erfolgen. Je nach ausführender Tätigkeit kann es aber auch zu Staubbelastungen kommen. Werden Stäube eingeatmet, können diese ebenfalls ein Gesundheitsrisiko darstellen. Derlei Gefahrenpotenzial gibt es auf Baustellen viel. Daher ist oberstes Gebot auf Baustellen: Berufsbedingte Krankheitsausfälle von Mitarbeitern gilt es wo immer möglich zu vermeiden.
Investition in Arbeitsschutz lohnt sich
Ein Mitarbeiterausfall lässt sich heutzutage fast nicht kompensieren. Ein kluger Unternehmer muss daher nicht erst durch das Regelwerk der Arbeitsschutzgesetze und der Unfallverhütungsvorschriften angehalten werden, in seinem Betrieb entsprechende Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Er setzt alles daran, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in seinem Betrieb zu reduzieren. Jeder vermiedene Arbeitsunfall, jeder vermiedene Mitarbeiterausfall ist ein Gewinn für den Betrieb. Für einen verantwortungsvollen Unternehmer ist Arbeitsschutz als Arbeitnehmerschutz eine Selbstverständlichkeit.
BG Bau fördert Investitionen
Die BG Bau fördert den Arbeitsschutz durch Zuschüsse und Prämien. Das Präventionsprogramm „Arbeitsschutzprämien 2018“ bezuschusst unter bestimmten Voraussetzungen zahlreiche Arbeitsmittel, die dem Arbeitsschutz dienen. So stehen beispielsweise Fördermittel für Bau-Entstauber, Staubschutzwand-Schnellspannvorrichtungen, Tritte, Arbeits- und Kleinstpodeste und seit neustem auch für temporäre Abdeckungen (Abdeckvlies) zur Verfügung. Die Aufzählung ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft. Mehr Informationen zu den aktuellen Arbeitsschutzprämien sind abrufbar unter https://www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien Hat der Betrieb bereits in diesem Jahr in Maßnahmen oder Produkte für den Arbeitsschutz investiert oder plant er dies noch zu tun, so lässt sich mit dem Online-Katalog der Arbeitsschutzprämien der BG Bau schnell klären, ob die Maßnahmen bzw. Produkte förderwürdig sind und ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Entsprechende Anträge stehen ebenfalls als Download zur Verfügung.
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