Nach langen Diskussionen und mehreren Anläufen soll in diesem Jahr das Gebäudeenergiegesetz endlich Realität werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu einem Gesetz vereinen. Die Regelwerke waren nicht vollständig aufeinander abgestimmt, was zu Problemstellungen in der Anwendung führte. Mit dem GEG soll ein einheitliches Anforderungssystem geschaffen werden. Zudem verpflichtet die EU-Gebäuderichtlinie die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht schon ab 2019. Seit November 2018 liegt ein neuer Referentenentwurf auf dem Tisch. Über diesen laufen noch weitere Abstimmungsgespräche, sodass es bis zur endgültigen Gesetzesvorlage noch zu inhaltlichen Änderungen kommen kann.
Zum Referentenentwurf äußerte sich jetzt Dipl.-Ing. Wolfgang Schubert-Raab, Vizepräsident für Unternehmensentwicklung und Technik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) wie folgt: „Wir begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG vom 01.11.2018). Die energetischen Anforderungen, wie sie nach der EnEV seit 2016 gelten, bleiben sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand bestehen. Damit ist der Niedrigstenergiestandard für Deutschland definiert. Dieses entspricht unserer Forderung, die sich auch aus dem Ergebnis der Baukostensenkungskommission ergibt.“
Schubert-Raab weiter: „Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie darf nicht zu Lasten einzelner Bauherren gehen und muss sozialverträglich gestaltet werden. Die Baukosten zeigen, dass mit der derzeit geltenden Energieeinsparverordnung eine wirtschaftliche Grenze erreicht ist. Für darüber hinaus gehende energetische Standards muss eine Förderung erhalten bleiben.“
„Eine Verschärfung der energetischen Anforderungen in Richtung Passivhaus, wie sie von einigen Organisationen und Institutionen gefordert wird, halten wir für falsch. Den heutigen energetischen Standard mit den seit 2016 in der EnEV festgeschriebenen Anforderungen als Niedrigstenergiegebäude zu definieren, ist vollkommen ausreichend. Im Sinne des Klimaschutzes ist es viel effektiver, den Gebäudebestand energetisch zu modernisieren,“ erklärte Schubert-Raab.
Deutschland hat einen Anteil von 2,2 % an den weltweiten CO2– und Treibhausgasemissionen. 1990 waren es noch 4,7 %. Deutschland hat damit im Zeitraum von 1990-2015 seine CO2-Emissionen um 24,8 % gesenkt.
Eine CO2-Bepreisung der Energieträger, wie die Bundesregierung sie derzeit diskutiert, lehnt der ZDB ab; sie würde – so die Befürchtungen des ZDB – am Ende einer Vereinfachung des Nachweises entgegenstehen und zu Folgekosten bei Planern und Ausführenden führen. „Insbesondere Mieter haben keinen Einfluss auf den Energieträger; sie müssten die höheren Mieten aber bezahlen,“ so Schubert-Raab.
Abschließend erklärt Schubert-Raab: „Dennoch: Energieeffizientes Bauen ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns stellen. Dabei gilt es, Klimaschutz, Ressourcenschonung und die Unabhängigkeit von Energieimporten mit bezahlbarem Wohnraum in Einklang zu bringen. Wir begrüßen daher die Anstrengungen um energieeffizientes Bauen, gleichwohl bedarf es weiterer Entwicklungen bei den Baustoffen und den Konstruktionen sowie den sicheren Umgang bei Planung und Ausführung.“