Schlechte Zahlungsmoral und lange Zahlungsziele machen seit Jahren auch dem Handwerk zu schaffen. Nicht zuletzt öffentliche Auftraggeber und Unternehmer sind zahlungsmüde Kunden. So heißt es für den Handwerksbetrieb nach Rechnungsstellung oft: Warten, warten, warten… auf den Geldeingang. Da Handwerksbetriebe in Vorleistung gehen, trifft es sie besonders hart, wenn Zahlungen teilweise monatelang hinausgezögert werden.
Das soll sich jetzt ändern. Der am Dienstag vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr regelt die Verzugsfolgen in den Fällen, in denen ein Unternehmer oder ein öffentlicher Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. So sieht der Entwurf eine Erhöhung des gesetzlichen Verzugszins um einen Prozentpunkt auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vor. Gerät der Schuldner in Verzug soll der Zahlungsgläubiger gegenüber dem Schuldner auch eine Pauschale in Höhe von 40 Euro beanspruchen können.
Um Zahlungen zu beschleunigen, sind aber auch unverhältnismäßig lange Zahlungsfristen zu vermeiden. In der Praxis werden oftmals kleineren Unternehmen Zahlungsziele vom größeren Vertragspartner „diktiert“. Auch dies soll künftig nicht mehr so einfach möglich sein. Der Gesetzesentwurf sieht auch hier sinnvolle Regelungen vor. So ist nach dem Entwurf eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zweifel unangemessen und unwirksam, wenn sie eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen vorsieht. Individuell dürfen doppelt so lange Fristen ausgehandelt und vereinbart werden. Hat sich ein Unternehmen aber eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen einräumen lassen, ist die Vereinbarung nur wirksam, wenn er als Auftraggeber nachweisen kann, daß die Vereinbarung ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist. Eine Vereinbarung, die einem öffentlichen Auftraggeber eine Zahlungsfrist von mehr als 60 Tagen einräumt, ist hingegen von vornherein unwirksam.
Der Gesetzesentwurf muß nun ins Parlament eingebracht und von diesem verabschiedet werden. Bleibt zu hoffen, daß dies schnell geschieht. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, wird Malerblog.net darüber berichten.
Handwerk und Bauwirtschaft sehen den neuen Gesetzesentwurf durchweg positiv:
Der Regierungsentwurf kann hier abgerufen werden: Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
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