Die Meldung von einem sofortigen Antrags- und Zusagestopp kam quasi über Nacht und überraschte nicht nur Bauherrn, die ihre Energieeffizienzhäuser bzw. ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen mit Hilfe einer Bundesförderung über die KfW-Bank umsetzen wollten.
Auf den Onlineseiten der KfW-Bank wird auf den ab sofort (24.1.2022) geltenden Antrags- und Zusagestopp hingewiesen. Dort ist zu lesen, dass der vorläufige Programmstopp auf einem gemeinsamen Beschluss des KfW-Vorstandes und des Bundeswirtschaftsministeriums, der erst am vergangenen Wochenende gefasst wurde, beruht. Als Grund wird auf die enorme Antragsflut der vergangenen Wochen und Tage verwiesen, die zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel geführt hätte. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute seien bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen. Wie über die bereits eingegangenen, aber noch nicht zugesagten Anträge entschieden wird, steht aktuell noch nicht fest.
Die Nachricht vom sofortigen Programmstopp traf auch die Bauwirtschaft unvorbereitet. In einem ersten Statement kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, den sofortigen Förderstopp wie folgt: „Die Nachricht am Montagmorgen, dass sämtliche energiewirtschaftlichen Programme der KfW wegen zu hoher Mittelinanspruchnahme gestoppt wurden, ist ein Schock für Bauherren und Bauwillige. Die Koalition muss nun schnell einen verlässlichen Förderfahrplan auf den Weg bringen. Die drei zuständigen Ministerien (Wirtschaft, Bau und Finanzen) müssen die für den Bau von 400.000 Wohnungen, den energetischen Sanierungen und den Solardächern notwendigen Förderbedingungen festlegen. Denn die Sonder-AfA, das Baukindergeld und die KfW-55-Förderung sind bereits ausgelaufen. Wir brauchen jetzt zügig Planungssicherheit und zumindest mittelfristig geltende Anforderungen und Förderprogramme.“
Weitergehende Informationen zu dem aktuellen Förderstopp sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abrufbar: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html