Eine ansprechende Firmenwebseite ist aus dem Marketingmix eines Handwerksbetriebs nicht mehr wegzudenken. Während die ältere Generation von Unternehmern den Weg in die Werbeagentur sucht, um sich eine Webseite gestalten zu lassen, macht sich insbesondere die jüngere Unternehmergeneration, die sogenannten „digital natives“, oft selbst ans Werk. Wer viel im Internet surft, weiß schnell, worauf bei der Webseitengestaltung zu achten ist, was einen Besucher anspricht und was abschreckt. Do-it-yourself-Homepages liegen bei der jungen Unternehmergeneration im Trend. Und das Schöne dabei ist, es ist nicht teuer, zahlreiche Design-Vorlagen gibt es sogar kostenfrei oder je nach Funktionsumfang zu preiswerten Tarifen. Diese Baukästen für Homepages sind eine spezielle Form des Content-Management-Systems. Mit diesen Systemen lassen sich Webseiten meist auch ohne Vorkenntnisse gestalten. Ist das Budget knapp und der Firmeninhaber kreativ und der digitalen Welt gegenüber aufgeschlossen, so kann sich eine solche Do-it-Yourself-Website durchaus anbieten.
Großer Anbieter-Markt
Der Markt der Anbieter für Do-it-Yourself-Homepages ist groß. So lassen sich mit der freien Web-Software WordPress ansprechende Internetpräsenzen erstellen. Mit MyWebsite stellt 1&1 einen Website-Baukasten zur Verfügung. Aber auch der Homepage-Baukasten von Jimdo erfreut sich großer Beliebtheit. Die Aufzählung ist längst nicht abschließend. Wer nach „Homepage-Baukasten“ googelt wird zahlreiche weitere Anbieter finden. Der Markt ist groß und die Vielfalt an Design-Vorlagen riesig. Alles also auch eine Frage der Zeit, denn eine Website erstellt man nicht mal soeben nebenbei, sondern die Internetpräsenz will wohl überlegt sein.
Funktionsumfang definieren
Die Design-Vorlage ist sicherlich ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Anbieters. Allerdings umfasst die Gestaltung einer Website nicht nur das Design, sondern auch den Funktionsumfang. Und dieser darf bei den Überlegungen zur eigenen Website keineswegs vernachlässigt werden. Jeder Baukasten ist anders und der Funktionsumfang ebenso. Vorab sollte man sich daher darüber im Klaren sein, was man will und was an Funktion benötigt wird. So verfügen kostenfreie Angebote häufig nicht über die Funktion des „Responsive Design“, das heißt es erfolgt keine Anpassung der Website an die jeweilige Bildschirmgröße, was in der heutigen Zeit, wo viele Menschen mit mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets im Internet surfen, eine unabdingbare Voraussetzung für jede Firmenwebsite ist. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass Fotogalerien und Youtube-Videos eingebunden werden können und auch Google-Maps sollte sich für eine ordentliche Anfahrtsbeschreibung einbinden lassen. Natürlich muss eine Kontaktseite erstellbar sein, damit der Besucher unmittelbar den Kontakt zum Betrieb suchen kann. Und da in Zukunft die Bedeutung der Sozialen Netzwerke weiter steigen dürfte, sollte auf den Baustein von Social-Media-Features nicht verzichtet werden. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit der Einbindung von Facebook „Gefällt mir“- und „Teilen“-Buttons, damit die Besucher die Website bei Facebook empfehlen können und auf diese Weise der Bekanntheitsgrad des Betriebs gesteigert wird und neue Kunden gewonnen werden.
Impressumspflicht beachten
Wer seine Website selbst erstellt, muss sich zwangsläufig auch der Frage nach dem Impressum stellen. Während die Art des Internetauftritts ausschließlich eine Frage des eigenen Geschmacks ist, müssen bei der Gestaltung des Impressums auch gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Da mit der unternehmerischen Webpräsenz wirtschaftliche Interessen verfolgt werden und letztlich hiermit Werbung für das eigene Unternehmen gemacht wird, besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums. Das ergibt sich aus §5 Telemediengesetz (TMG). Der Betreiber der Website muss klar erkenntlich sein. Daher ist die vollständige Postanschrift des Betriebs anzugeben. Eine Postfachadresse ist nicht ausreichend. Die Firma und deren Vertretungsberechtigte sind natürlich ebenso zu benennen. Wird die Website von einer juristischen Person, zum Beispiel einer GmbH, betrieben, so sind der vollständige Name der GmbH und die Rechtsform auszuweisen. Zudem ist der Vertretungsberechtigte, also der Geschäftsführer, namentlich zu nennen. Gar nicht so selten, stößt man auf so mancher Website bei einem Impressum eines Einzelunternehmens auf den Begriff „Geschäftsführer“. Ein Einzelunternehmen wird jedoch von keinem Geschäftsführer, sondern von dem Inhaber vertreten. Der Begriff „Geschäftsführer“ hat in einem Impressum eines Einzelkaufmanns nichts zu suchen und sollte daher tunlichst vermieden werden, um nicht Gefahr zu laufen, diese Formalie als Irreführung ausgelegt zu bekommen (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 14.11.2013). Die Angaben von E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Handelsregister und Registernummer komplettieren, soweit vorhanden, das Impressum.
Die Gestaltung der eigenen Webseite kann viel Freude bereiten, wenn man mit Leidenschaft, Lust und vor allem einem runden Konzept an die Sache geht.
Download-Empfehlung: ZDH- Informationsblatt „Impressumspflicht bei Webseiten“
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