Azubis im Maler- und Lackiererhandwerk, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, dürfen sich ab 1. August über mehr Geld freuen. Der Tarifabschluss aus dem letzten Jahr sieht ab diesem Zeitpunkt die folgenden Ausbildungsvergütungen vor. Wer ab August 2022 ins erste Ausbildungsjahr startet, erhält einen monatlichen Bruttolohn von 740 Euro. Über 815 Euro dürfen sich ab August Azubis im zweiten Lehrjahr und über 980 Euro Azubis im dritten Ausbildungsjahr freuen.
Doch auch Azubis, die in keinem tarifgebundenen Maler- und Lackiererbetrieb beschäftigt sind, profitieren indirekt von der steigenden Tarifvergütung. Denn ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, darf er maximal 20 Prozent weniger Ausbildungsvergütung zahlen. Das regelt §17 Absatz 4 BBiG.
Nicht tarifgebundene Arbeitgeber müssen aber noch eine weitere Lohnuntergrenze im Auge behalten und beachten. Denn seit dem Jahr 2020 schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) erstmals eine gesetzliche Mindestvergütung fest. Führt die Anwendung der 20-Prozent-Regel also dazu, dass der Lohn unter der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung liegen würde, muss zwingend die im BBiG festgelegte Mindestvergütung als Ausbildungsentgelt gezahlt werden. Die Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung kann für die einzelnen Ausbildungsjahre in §17 Absatz 2 BBiG nachgelesen werden.
Arbeitgeber-Tipp: Azubi-Löhne sollten regelmäßig nach den dargelegten Grundsätzen geprüft werden!