Maler und Stuckateure müssen manchmal hoch hinaus. Nicht immer kann auf Gerüste oder Hubarbeitsbühnen zurückgegriffen werden. Als Arbeitsmittel dient dann in der Regel eine Leiter. Als Arbeitgeber hat der Malerunternehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Leiter für die Ausführung der Arbeiten überhaupt geeignet ist, dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sie sich in einem funktionsfähigen Zustand befindet und ordnungsgemäß verwendet wird. Mitarbeiter sind daher entsprechend zu unterweisen. Dies alles hat der Malerunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Absturzunfälle gefährlich
Leiterunfälle machten nach Angaben der BG Bau im Durchschnitt der Jahre 2013/2014 die Hälfte der Absturzunfälle am Arbeitsplatz aus, wobei die durch den Sturz verursachten Verletzungen nicht trivial und mit hohen Kosten für den Unfallversicherungsträger verbunden sind. So waren Leitern in den Jahren 2012 bis 2014 Unfallauslöser bei 20 Prozent der Unfälle mit den höchsten Gesamtkosten. Nicht zu vergessen ist, dass hinter diesen Zahlen Schicksale von Menschen stehen. Daher ist Prävention so immens wichtig.
Standsicherheit bei Anlegeleitern erhöhen
Mangelnde Standsicherheit ist die häufigste Ursache für Leiterabstürze. Neue Änderungen der DIN EN 131-1 sollen jetzt die Standsicherheit erhöhen. Sie beziehen sich vor allem auf die Standbreite der Leitern. So dürfen Leiterhersteller ab 1. Januar 2018 nur noch Leitern nach der neuen DIN-Norm liefern. Eine wesentliche Hauptänderung ist dabei, dass Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können und eine Länge von mehr als 3 m aufweisen, zwecks Verbesserung der Standsicherheit eine größere Standbreite haben müssen. Dies kann beispielsweise mit einer Quertraverse oder einer konischen Bauweise umgesetzt werden. Da diese Norm künftig den Stand der Technik widerspiegelt, empfiehlt es sich, beim Leiter-Neukauf bereits auf deren Umsetzung zu achten. Für viele Bestandsleitern bieten die Hersteller Nachrüstsätze an, sodass sich diese sehr leicht normenkonform umrüsten lassen.
Arbeitsschutzprämien der BG Bau
Die BG Bau fördert den Arbeitsschutz durch Zuschüsse und Prämien. Das Präventionsprogramm „Arbeitsschutzprämien 2017“ bezuschusst unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die Nachrüstung vorhandener Leitern mit Quertraversen. Mehr Informationen hierzu sind abrufbar auf den Seiten der BG Bau unter http://www.bgbau.de/praev/arbeitsschutzpraemien/leiterzubehoer
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