Krankschreibung: „Gelber Schein“ wird digital

Krankschreibung: „Gelber Schein“ wird digital

Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch gerne als „gelber Schein“ oder schlicht als „Krankschreibung“ bezeichnet, belegt der Beschäftigte bei seinem Arbeitgeber, dass er durch eine vorliegende Erkrankung an seiner Arbeitsleistung verhindert ist. In Deutschland werden jährlich etwa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes ärztlich festgestellt und bescheinigt.

Bye-bye AU – das Papier verabschiedet sich
Der erkrankte Mitarbeiter erhält die Bescheinigung von seinem Arzt bzw. seiner Ärztin bis dato in dreifacher Ausfertigung als Papierausdruck – eine für seine privaten Unterlagen, eine für die Krankenkasse und eine für den Arbeitgeber. Seiner Krankenkasse muss der Mitarbeiter den gelben Schein übersenden. Bei seinem Arbeitgeber hat er ihn spätestens am vierten Krankheitstag vorzulegen, auf Verlangen aber auch schon früher. Künftig werden die Beschäftigten genau von diesen Aufgaben zur Weiterleitung der Ausfertigungen an Krankenkasse und Arbeitgeber entbunden. Das Verfahren wird schrittweise digitalisiert, sodass die Daten auf elektronischem Weg an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber übertragen werden.

Hello eAU – die Bescheinigung wird digital
Seit 1. Oktober 2021 sollen die Arztpraxen bereits die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch an die jeweilige Gesetzliche Krankenkasse (GKV) übermitteln. Da noch nicht alle Arztpraxen flächendeckend über die notwendige technische Infrastruktur verfügen, gilt bis Ende des Jahres eine Übergangsregelung. Doch spätestens ab 1. Januar 2022 sind alle Praxen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch (sogenannte eAU) an die Kassen zu übermitteln.

Arbeitgeber sind erst im zweiten Schritt von der Digitalisierung des Verfahrens betroffen. Das heißt konkret: Arbeitgeber erhalten noch bis Mitte des Jahres 2022 weiterhin eine Ausfertigung der Krankschreibung in Papierform von ihren erkrankten Mitarbeitern übergeben. Erst ab dem 1. Juli 2022 wird nach aktuellem Zeitplan die papiergebundene Bescheinigung für den Arbeitgeber entfallen. Für Arztpraxen bedeutet dies, dass sie also bis 30. Juni 2022 neben der elektronischen Datenübermittlung an die Krankenkassen dem Patienten eine papiergebundene Ausfertigung der Krankschreibung für den Arbeitgeber aushändigen müssen. Erst ab dem 1. Juli 2022 erhält der Arbeitgeber keinen gelben Schein mehr von seinem erkrankten Mitarbeiter vorgelegt. Die Daten werden dann von den Krankenkassen dem Arbeitgeber zum Abruf elektronisch zur Verfügung gestellt.

Kurz gesagt gilt bis 30. Juni 2022 für Beschäftigte weiterhin: Sie haben sich nach wie vor im Falle einer Erkrankung unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber krank zu melden und nach wie vor eine AU-Bescheinigung bei ihrem Arbeitgeber vorzulegen. 

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