Vor zwei Jahren schlugen die Wellen hoch als Bundesarbeitsministerin Nahles ihren Entwurf zur Arbeitsstättenverordnung präsentierte. Arbeitgeberverbände liefen Sturm. Fenster für Sanitäranlagen und Teeküchen wurden darin gefordert sowie eine abschließbare Kleiderablage für jeden Mitarbeiter. Der Entwurf wurde wegen der massiven Kritik zurückgezogen und lag lange Zeit auf Eis. Malerblog.net berichtete.
Jetzt gibt es eine neue Arbeitsstättenverordnung. Die Wogen sind geglättet. Kompromisse wurden gefunden. Die Regelung der umstrittenen Sichtverbindung nach außen gilt nur noch für dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und für sonstige große Sozialräume, sie gilt nicht für jede Art von Sanitärräumen. Statt Kleiderspinde sind nunmehr Kleiderablagen ausreichend, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind.
In die novellierte Arbeitsstättenverordnung wurden die Inhalte der bisherigen Bildschirmarbeitsverordnung integriert und der sich veränderten Arbeitswelt angepasst. Mobiles Arbeiten gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Verordnung stellt klar, dass am Arbeitsplatz grundsätzlich nur eine kurzzeitige Verwendung von Mobilgeräten erlaubt ist. Werden Tablets und Notebooks hingegen regelmäßig am Büroarbeitsplatz eingesetzt, müssen sie alle Anforderungen, die an einen normalen Bildschirmarbeitsplatz gestellt werden, erfüllen.
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