Jeder Unternehmer, der eine Ladenkasse betreibt, benötigt pro Kasse eine TSE. Das gilt auch für Malerbetriebe mit einem Fachmarkt. TSE heißt Technische Sicherungseinrichtung. Sie ist eine technische Erweiterung der Ladenkasse, die gegen Manipulationen absichern soll. Die TSE zeichnet alle Geschäftsvorfälle der Kasse auf und protokolliert diese mittels kryptographischer Verfahren. Manipulationen werden so nachweisbar.
Die Pflicht zur Verwendung einer zertifizierten TSE besteht schon seit 1. Januar 2020, also Anfang des Jahres. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) sowie die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), in der die einschlägigen Regelungen des §146a AO präzisiert werden. Da nur vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte TSE zum Einsatz kommen dürfen, diese aber bis Ende letzten Jahres noch nicht vorlagen, erklärte das Bundesfinanzministerium, den fehlenden Einsatz einer TSE bis 30. September 2020 nicht zu beanstanden. Zwar haben sich Unternehmerverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vehement beim Bundesfinanzministerium für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel eingesetzt. Leider ohne Erfolg.
Zwar haben die Bundesländer teilweise Fristverlängerungen aus Billigkeitsgründen und unter engen Voraussetzungen eingeräumt. Fast allen gemeinsam ist aber, dass die Nachrüstung der Kasse mit einer hardwarebasierten TSE bis spätestens 30. September 2020 beauftragt sein muss. Letztendlich kommt also jeder Unternehmer mit Ladenkasse um den Einsatz einer zertifizierten TSE nicht herum.
C.A.T.S.-Soft hat ihre Kassensoftware, die vollständig in die betriebswirtschaftliche Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM integriert ist und damit dem Betrieb als umfassendes Warenwirtschaftssystem zur Verfügung steht, mit einer Anbindung an die BSI-zertifizierte TSE der Bundesdruckerei versehen. So können alle Kunden, die die Kassensoftware einsetzen, fristgerecht ihr Kassensystem nachrüsten. C.A.T.S.-Soft unterstützt ihre Kunden bei der Nachrüstung.
Weitere interessante Infos (externe Links):
Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben) vom 21.8.2020 zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten TSE mit Vereinfachungsregel