Ab 1. Oktober 2016 ist HBCD-haltiges Polystyrol als „gefährlicher Abfall“ eingestuft und gilt als Sondermüll. Nur Verbrennungsanlagen mit entsprechender Zulassung dürfen ab diesem Zeitpunkt solche Dämmstoffabfälle noch thermisch verwerten. Offensichtlich verweigern aber zahlreiche Entsorgerfirmen und Müllheizkraftwerke bereits jetzt die Annahme von Styropor-Abfall. Der Industrieverband Hartschaum e.V. (IVH) schlägt Alarm. In einem Schreiben vom 8. September 2016, das Malerblog.net vorliegt, wendet er sich direkt an Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und stellt fest: „Hier droht ein Entsorgungsnotstand!“ Der Verband fordert zur schnellen Problemlösung „die Entsorgung aller Styroporabfälle in der bislang praktizierten Weise weiter zu gestatten.“
Malerblog.net befragte IVH-Geschäftsführer Dr. Hartmut Schönell zur aktuellen Entsorgungssituation. Schönell bringt es auf den Punkt: “Nicht nur Malern und Stuckateuren droht jetzt ein Abnahmestopp von HBCD-haltigen EPS-Abfällen, sondern auch Dachdeckern und Estrichlegern, kurzum sämtliche Anwender der Wärmedämmung mit Styropor.“ Diese prekäre Entsorgungssituation betrifft aber nicht nur HBCD-haltige Dämmstoffe, sondern sogar EPS-Abfälle mit dem neuen Flammschutzmittel Polymer-FR. Auch diese werden von vielen Entsorgern wohl nicht mehr angenommen, da sie keine augenscheinlich sichere Unterscheidung zu den HBCD-haltigen Produkten treffen können. Der IVH empfiehlt daher seinen Mitgliedern, EPS-Dämmstoffe mit dem neuen Flammschutzmittel Polymer-FR mit farbigen Kügelchen materialdurchdringend zu kennzeichnen, um so eine schnelle und praktikable Unterscheidung von EPS mit HBCD und EPS mit Polymer-FR zu gewährleisten und so das Unterscheidungsproblem zu lösen.
Doch wohin jetzt mit den schadstoffhaltigen Styropor-Abfällen? Die Zeit drängt. Maler und Stuckakteure, die mit dem Rückbau von Wärmedämmung beauftragt sind oder werden, könnten ansonsten auf ihren Abfällen sitzen bleiben. Die Neubewertung HBCD-haltiger Dämmstoffe und Einstufung als Sondermüll könnte dann nach der aktuellen Entsorgungspraxis zu einem ausgewachsenen Problem für die Verarbeiter werden. Jetzt sind Bund und Länder gefragt, eine schnelle, praxisnahe Lösung zu schaffen und ein drohendes Entsorgungs-Chaos abzuwenden.
Nachfolgend finden interessierte Leser das ausführliche Interview mit Dr. Hartmut Schönell, Geschäftsführer des Industrieverbands Hartschaum e.V. (IVH):
Herr Dr. Schönell, der Industrieverband Hartschaum e.V. hat sich mit Schreiben vom 8. September 2016 an Bundesumweltministerin Dr. Hendricks gewandt, da Ihren Recherchen zufolge Entsorgerfirmen und Müllheizkraftwerke die Annahme von HBCD-haltigen Styropor-Abfällen verweigern. Droht ein Entsorgungsnotstand?
Die Problematik ist in der Tat gegeben. Bisher wurden HBCD-haltige Polystyrol-Abfälle in Müllheizkraftwerken (MHKW) thermisch verwertet. Aus Gründen der Nachverfolgbarkeit beschloss der Umweltausschuss des Bundesrates – entgegen der Empfehlung der Bundesregierung und des Umweltbundesamtes – dass alle Abfälle, die so genannte POP-Stoffe oberhalb der stoffspezifischen Grenzkonzentration enthalten, formal als gefährlicher Abfall klassifiziert werden müssen. Künftig können nur noch MHKW, die über eine Sondergenehmigung verfügen, HBCD-haltiges Polystyrol verwerten. Um einen möglichen Entsorgungsnotstand zu vermeiden, haben die Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen Deutschland (ITAD), die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie der Industrieverband Hartschaum (IVH) vorgeschlagen, dass durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 15 BImSchG alle MHKW, die bisher HBCD-haltige EPS-Abfälle verwertet haben, dies auch in Zukunft tun können. Von rund 80 Müllheizkraftwerken in Deutschland verfügen ca. zehn Anlagen bereits über die notwendige Genehmigung zur Verwertung von gefährlichem Abfall. Ca. 30 weitere Müllheizkraftwerke, die bisher EPS verwertet haben, könnten die vereinfachte Sondergenehmigung beantragen.
Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, warum Betreiber von Verbrennungsanlagen sich weigern, diese Styropor-Abfälle thermisch zu verwerten?
EPS kann – und wurde auch bereits über Jahrzehnte – problemlos in Müllheizkraftwerken thermisch verwertet. Das belegen auch umfangreiche Untersuchungen, die in Zusammenarbeit mit einem Müllheizkraftwerk in Würzburg gemacht wurden. Da HBCD fest in die Struktur des EPS-Rohstoffs eingebaut ist, kann es bei der Verarbeitung oder beim Rückbau nicht austreten. Aus diesem Grund sind bei der Entsorgung auch keine besonderen Sicherheits- oder Personenschutzmaßnahmen erforderlich. Doch auch wenn sich an dem Material selbst nichts geändert hat, so sind nun der bürokratische Aufwand und die Anforderungen an die Lagerung und den Transport deutlich erhöht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Image. Anlagenbesitzer, wie Kommunen oder Verbände, scheuen das öffentlich negative Etikett „Verwertung von gefährlichen Abfällen“. Hinzu kommt auch die Verunsicherung bei vielen Bauhöfen als Annahmestellen, die mit nun eben solchen Lagerproblemen zu kämpfen haben. Dazu kommt der dann aufwändigere Transport zu den MHKW.
Damit Maler und Stuckateure beim Rückbau von Wärmedämmung nicht im wahrsten Sinne des Wortes auf den Styropor-Abfällen sitzen bleiben, bedarf es einer schnellen Lösung. Wie sollte nach Ansicht Ihres Verbandes eine solche Lösung aussehen?
Nicht nur Malern und Stuckateuren droht jetzt ein Abnahmestopp von HBCD-haltigen EPS-Abfällen, sondern auch Dachdeckern und Estrichlegern, kurzum sämtliche Anwender der Wärmedämmung mit Styropor. Auch der Endverbraucher könnte im Einzelfall samstags auf dem Bau betroffen sein.
In vielfältigen Gutachten des Fraunhofer-Instituts haben wir auch gegenüber REACH nachgewiesen, dass das über 50 Jahre lang akzeptierte einzige Flammschutzmittel für EPS, HBCD, auch in Langzeitgutachten weder in die Luft imitiert noch ins Wasser oder in den Boden.
Der IVH engagiert sich gemeinsam mit anderen Verbänden und Behörden, um zu einer Lösung zu kommen, zumal mittlerweile auch EPS-Abfälle mit dem neuen Flammschutzmittel Polymer-FR nicht mehr angenommen werden. Aus diesem Grunde empfiehlt der IVH seinen Mitgliedern, den neuen EPS-Dämmstoff mit farbigen Kügelchen materialdurchdringend zu kennzeichnen, um eine schnelle und für alle Beteiligten praktikable Unterscheidung von EPS mit HBCD und EPS mit Polymer-FR zu gewährleisten.
Der IVH appellierte am 08.09.2016 gleichlautend erneut an alle Landesumweltminister, diesen für alle Bereiche schon fast existenziellen Notstand zu beheben und hat sich der Forderung des Deutschen Dachdeckerverbandes nach einem mindestens halbjährigen Moratorium, also Aussetzung des Bundesratsbeschlusses ab 01.10.2016, in vollem Umfang angeschlossen. So bestünde Gelegenheit für die zuständigen Regelsätze der Bundesländer ihre Entscheidung, HBCD-haltige EPS-Abfälle als „gefährlichen Abfall“ einzustufen, zu überdenken oder zumindest für einen einheitlichen und rechtssicheren Vollzug bei der Entsorgung von HBCD-haltigem Abfall zu sorgen.