Die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und sollte am 7. April 2023 außer Kraft treten. Bundesarbeitsminister Heil will übereinstimmenden Medienberichten zufolge die Verordnung aber bereits Anfang Februar auslaufen lassen. Auf tagesschau.de wird der Minister zitiert mit den Worten: „Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben.“
Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, auf Grundlage der arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und darin die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen.
Das vorzeitige Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung trägt der Realität Rechnung. So geht die Zahl der Corona-Neuerkrankungen stark zurück. Zwar sind derzeit viele Erkältungskrankheiten unterwegs, doch das Coronavirus ist dabei nur ein Virus unter vielen.
Die Meldung auf tagesschau.de können Sie lesen unter (externer Link): www.tagesschau.de/wirtschaft/heil-arbeitsplatz-corona-sonderregeln-beenden-101.html
Update vom 25. Januar 2023
Die vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 ist in trockenen Tüchern. In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts hat die Bundesregierung die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der Verordnung erfolgt zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Bis auf Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. (Quelle: Pressemitteilung BMAS vom 25.1.2023)