Zum 01. Februar 2014 sollte das SEPA-Zahlungssystem europaweit in Kraft treten. Jetzt kommt es zu einem überraschenden Vorstoß der Europäischen Kommission. Sie verlängert die Übergangsfrist für die SEPA-Einführung um ein halbes Jahr. Zwar bleibe es offiziell beim Auslaufen der Frist Ende Januar. Die Umstellung sei jedoch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zum 01.02.2014 zu ermöglichen, hieß es heute aus Brüssel. Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Bei den im November 2013 getätigten Überweisungen hatte es sich bei nur 32,31 Prozent um SEPA-Überweisungen gehandelt. Somit wurden zu diesem Zeitpunkt noch gut zwei Drittel der Überweisungen in Deutschland nach dem herkömmlichen Verfahren abgewickelt. Beim Lastschriftverfahren sieht es nicht besser aus. Obwohl es sich hier bei einem in Deutschland beliebten Zahlungsweg handelt, hatten im Dezember 2013 neun von zehn Unternehmen die für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Gläubigeridentifikationsnummer noch nicht beantragt.
Viele kleine und mittlere Betriebe sind also noch nicht sepa-fit. Ohne Fristverlängerung wäre ein Umstellungschaos zum 01. Februar zu befürchten gewesen, was vermutlich zu verzögerten Gehalts- und Lohnzahlungen, Zahlungsausfällen sowie Liquiditätsengpässen geführt hätte. Es ist daher seitens der EU-Kommission nur folgerichtig und vorausschauend, die Einführungsphase zu verlängern und somit einen geordneten Übergang zu ermöglichen.
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