Eilmeldung: 3G am Arbeitsplatz jetzt bundesweit beschlossen [Update vom 19.11.2021, 11:06 Uhr]

Eilmeldung: 3G am Arbeitsplatz ab 24. November

Heute Vormittag hat der Deutsche Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Zutrittsregelung zur Arbeitsstätte, die künftig nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich sein wird. Das Gesetz soll bereits in wenigen Tagen, voraussichtlich ab 24. November gelten, vorausgesetzt der Bundesrat erteilt in seiner morgigen Sitzung seine Zustimmung.

Das Bundesarbeitsministerium führt zur vom Bundestag heute beschlossenen 3G-Zutrittregel aus: „Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt, darüber muss der Arbeitgeber barrierefrei informieren: Vor Betreten der Arbeitsstätte muss ein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus oder ein gültiger Negativtest kontrolliert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird. Die Bürgertests sind wieder kostenlos. Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Daten über den Geimpft-, Genesenen- oder Getestet-Status dürfen von den Arbeitgebern zur Erfüllung der Kontroll- und Dokumentationspflichten verarbeitet, aber nicht langfristig gespeichert werden, auch um die betrieblichen Hygienekonzepte besser anpassen zu können.“

Malerblog.net bleibt am Ball und wird zeitnah über neue Entwicklungen sowie die konkrete Ausgestaltung der 3G-Zutrittsregel informieren. 

Update vom 19.11.2021, 11:06 Uhr
Wie nach dem gestrigen Bund-Länder-Gespräch zu erwarten, hat soeben der Bundesrat den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit wird die 3G-Zutrittsregel am Arbeitsplatz Realität. Sie wird bundesweit für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl gelten.   

 

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