Ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber? 2G oder 3G am Arbeitsplatz? Mit steigenden Infektionszahlen und zunehmender Hospitalisierungsrate nimmt die Diskussion um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Fahrt auf. Während Italien und Österreich bereits mit Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz Nägel mit Köpfen gemacht haben, geht Deutschland derzeit noch ziemlich unvorbereitet in den Winter.
Dr. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), fordert einen zeitnahen Impfgipfel. Dieser soll eine klare und eindeutige Grundlage für die Fortentwicklung der betrieblichen Schutzkonzepte schaffen. „Das Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesenenstatus muss endlich gesetzlich festgelegt werden. Wer da zögert, riskiert ein Weniger an Gesundheitsschutz in unseren Betrieben!“. Mit diesen deutlichen Worten bringt Dulger in einem aktuellen Statement seine Erwartungshaltung auf den Punkt und er sagt weiter: „Ob 2G oder 3G: Welche Regelungen für Betriebe praktikabel sind, muss jedes Unternehmen für sich entscheiden. Wie so oft gilt die Praxisregel: Betriebe vor Ort wissen am besten, was sinnvoll für ihre Beschäftigten und den Betrieb ist.“
Unter Verweis auf die Betriebsärzte und die das gute Impfsetting der Betriebe für mehr als 31 Mio. Beschäftigte, könnten Arbeitgeber auch bei den Auffrischungsimpfungen unterstützend tätig sein, formuliert Dulger sein Angebot an die Politik und erklärt: „Wir brauchen hierfür aber eine verlässliche rechtliche Grundlage. Deshalb muss die Corona-Impfverordnung kurzfristig über das Ende des Jahres hinaus verlängert werden.“
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