Bis zum 30. April 2022 müssen Unternehmen die Standardfüllung ihrer kleinen und großen Erste-Hilfe-Material-Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169 aufstocken, wenn sie – zum Beispiel aufgrund vertraglicher Vorgaben – den aktualisierten Normen entsprechen müssen. Auf dieses Erfordernis weist die BG Bau hin.
Die Neuerungen sind bereits am 1. November 2021 in Kraft getreten. Im Vergleich zu den DIN Versionen 2009 hat sich wenig geändert. Durch die aktuelle Pandemie wurden Gesichtsmasken mit aufgenommen. Ebenso Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut gehören ab jetzt in einen Erste-Hilfe-Kasten. Die Menge an Pflaster wurde ebenfalls erhöht.
Die BG Bau verweist darauf, dass der Kauf neuer Verbandskästen nicht notwendig sei. Es reiche aus, die Materialien normgerecht zu ergänzen. Gleichzeitig sollte der Kasteninhalt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum einzelner Artikel und die Sterilität, zum Beispiel von Wundverbänden überprüft werden. Gegebenenfalls seien diese vom Unternehmen zu ersetzen.
Die geänderten Inhalte der Verbandkästen gibt die nachfolgend abrufbare Liste (PDF, 24 kB) der DGUV wieder. Die Änderungen wurden farblich hervorgehoben. Externer Link: https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf