„Wo gearbeitet wird, fallen auch Späne“, das zumindest behauptet ein alt bekanntes Sprichwort. Gerade auf Baustellen kann mal etwas schief laufen. Viele verschiedene Hände werkeln hier – oft auch unterschiedliche Gewerke – und das nicht immer Hand in Hand. Das dann mal etwas daneben geht ist nur normal. Die Frage nach der Schuld ist schnell gestellt. Von wem wurde das Problem verursacht? Was ist jetzt zu tun?
Ein Beispiel: Ein Neubau soll im Innenbereich verputzt werden. Ein genauer Termin wurde hierfür mit dem Bauherrn veranschlagt. Der Maler hat im Vorfeld seine Hausaufgaben gemacht: Ein Aufmaß genommen, entsprechend das Material beim Handel bestellt und ein Team an Gesellen für die Arbeit zusammen gestellt. Es kann also losgehen! Schön wär’s! Als besagtes Team am verabredeten Zeitpunkt die Baustelle erreicht, können sie eins ganz sicher nicht: mit ihrer Arbeit beginnen.
Der Elektriker ist bei weitem noch nicht mit seinen Arbeiten zu einem Ende gekommen. Hier einen Innenputz aufzutragen wird in den kommenden zwei Wochen unmöglich sein. Was jetzt? Wie reagieren? Immerhin kann besagter Maler gar nichts für den verspäteten Beginn seiner Baustelle.
Der Bauherr bekommt von all dem erst mal nichts mit. Er hat mit den verschiedenen Gewerken feste Zeiten vereinbart, wann diese ihre Arbeit ausführen. Warum sich Dinge nach hinten verschieben, wird ihm sicher erst mal nicht klar sein. Im Zweifel wird seine Ungunst auf den Maler zurückfallen und er wird ihm die Verzögerung der Baustelle anlasten. Immerhin sollte er der letzte vor Ort sein.
Noch ist nichts passiert. Problematisch wird es erst, wenn man mit dem Vorfall nicht richtig umgeht und den Dingen ihren Lauf läßt. Denn die Sache stillschweigend hinzunehmen ist keine Option. Professionelles Handeln ist gefragt: Und das geht so.
Den Bauherrn in Kenntnis setzen
Da in unserem Beispiel das Problem von einer dritten Instanz verursacht wurde, die ganz offensichtlich die Arbeiten des Malers behindert, muß der Bauherr so schnell es geht über die Sachlage informiert werden. Mit einer aussagekräftigen Behinderungsanzeige, die entsprechend die Störung im Bauablauf darlegt und klar stellt, wer diese zu verantworten hat, ist dies schnell erledigt. Darin sollte eine detaillierte Schilderung der Gründe der Verzögerung, die mögliche Dauer der Verzögerung und eventuell dadurch entstehende Mehrkosten aufgeführt werden.
Damit wird der Bauherr einerseits darüber in Kenntnis gesetzt, was Stand der Dinge ist und hat andererseits die Möglichkeit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um einen möglichen Schaden abzuwenden. Außerdem wird so klar gestellt, daß die Verzögerung nicht die Schuld des Malers ist. So ist der Maler auf der sicheren Seite.
Sicherheit bei Formulierungen
Oft findet man in derartigen Situationen nur schwer die richtigen Worte, weiß nicht, wie man sich richtig ausdrücken soll und sucht nach den passenden Formulierungen. Diese müssen nach VOB verfaßt sein und den Sachverhalt nachvollziehbar darstellen.
Die betriebswirtschaftliche Maler-Software C.A.T.S.-WARICUM verfügt über einen speziellen Office-Center, der genau für derartige Fälle die passenden Musterschreiben bereithält. Egal ob es sich hierbei um Formulierungen handelt, die für Baustelle, Kunden oder Mitarbeiter gedacht sind, alle Vorlagen helfen schnell und einfach die Bürokorrespondenz zu erledigen. Das wirkt beim Gegenüber nicht nur äußerst professionell, sondern bietet auch die nötige Sicherheit. Behinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen, Abnahmeprotokolle oder auch Abmahnschreiben uvm. finden sich hier auf Knopfdruck. So kann garantiert nichts schief gehen.