Es gibt Lohn-Neuigkeiten im Maler- und Lackiererhandwerk. Wie die IG Bau und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz übereinstimmend bekannt gaben, konnten die Tarifpartner quasi in letzter Minute noch eine Einigung bei den Lohnverhandlungen erzielen. Während die zuständige Bundesfachgruppe sowie der Bundesvorstand der IG Bau dem Verhandlungsergebnis bereits zugestimmt haben, müssen sich bis 16. Dezember 2022 noch die Landesinnungsverbände Farbe Gestaltung Bautenschutz erklären und dem Ergebnis zustimmen.
Vorbehaltlich der Zustimmung werden ab Januar 2023 nicht nur die Tariflöhne steigen, sondern es wird ab April 2023 auch wieder einen Branchenmindestlohn für nicht tarifgebundene Maler- und Lackiererbetriebe geben. Ab August 2023 dürfen sich dann auch Auszubildende über mehr Geld freuen.
Tariflohn steigt ab Januar 2023
Tarifgebundene Maler- und Lackierbetriebe müssen ab 1. Januar 2023 mehr Lohn zahlen. Der Bundesecklohn steigt bundesweit um 5 Prozent, ein Jahr später nochmals um 2,6 Prozent. Da der Ostlohn derzeit noch unter dem Westlohn liegt, werden laut Mitteilung der IG Bau im Osten „jeweils noch einmal 10 Cent draufgepackt“. Zudem gibt es für die Beschäftigten einmalig eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro.
Branchen-Mindestlohn steigt ab April 2023
Auch für nicht tarifgebundene Maler- und Lackierbetriebe heißt es aufgepasst, denn es wurde ebenfalls eine Einigung beim Branchen-Mindestlohn erzielt. Ab April 2023 gibt es demnach wieder eine einheitliche Lohnuntergrenze in der Branche. Konkret bedeutet dies: Gesellen haben Anspruch auf einen Mindestlohn von 14,50 Euro pro Stunde und ungelernte Arbeitskräfte von 12,50 Euro. Ein Jahr später steigt der Mindestlohn in beiden Fällen um 50 Cent.
Azubilöhne steigen ab August 2023
In den nächsten beiden Jahren dürfen sich auch die Azubis in tarifgebundenen Betrieben der Branche freuen. Ihre Vergütungen steigen in den nächsten beiden Jahren jeweils zum 1. August um jeweils 30 Euro im ersten Lehrjahr und 35 Euro im zweiten und dritten Lehrjahr. Wie die IG Bau mitteilt, soll es für sie obendrein ebenfalls einmalige Inflationsausgleichsprämie geben, und zwar in Höhe vom 180 Euro. Übrigens profitieren auch Azubis, die in keinem tarifgebundenen Maler- und Lackiererbetrieb beschäftigt sind, indirekt von der steigenden Tarifvergütung. Denn ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, darf er maximal 20 Prozent weniger Ausbildungsvergütung zahlen. Das regelt §17 Absatz 4 BBiG.
Laut Mitteilung der IG Bau endet die Laufzeit des ausgehandelten Vertrages am 30. September 2024.
Update vom 16.12.2022
Das Verhandlungsergebnis ist in trockenen Tüchern. Das geht aus einer heute erschienenen Veröffentlichung des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz hervor. Beide Tarifvertragsparteien stimmten somit dem Ergebnis endgültig zu. Die Einigung zum Branchen-Mindestlohn muss jetzt nur noch das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchlaufen.