Aufgepasst: Neue DGUV Regel „Bauarbeiten“ veröffentlicht

Neue Unfallverhütungsvorschriften

Die seit April 2020 geltende DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ wird durch die neue DGUV Regel „Bauarbeiten“ (Stand: Oktober 2020) näher konkretisiert und erläutert. Die DGUV Regeln sind fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Herausgeber ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).

Wie die BG Bau mitteilt, erklärt die jetzt veröffentlichte Regel zur Vorschrift unter anderem, welche konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei Bauarbeiten erfüllen.

Die neue DGUV-Regel 101-038 „Bauarbeiten“, Stand Oktober 2020, kann über den Medien-Center der BG Bau unter folgendem externen Link abgerufen werden: Medien-Center BG-Bau / DGUV-Regel „Bauarbeiten“

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner