Baustaub ist auf Baustellen allgegenwärtig. Ob beim Putz entfernen, Schleifen, Bohren oder Abbruch von Trockenbauwänden und dergleichen, Staub fällt immer an. Das wissen Maler und Stuckateure nur all zu gut. Aber Staub kann der Gesundheit schaden, wenn er eingeatmet wird. So können Quarzstäube zu Silikose, umgangssprachlich als Staublunge bekannt, führen. Der Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub liegt bei 0,05 mg/m3. A-Staub, umgangssprachlich Feinstaub, ist alveolengängig und kann durch das Eindringen in die Lungenbläschen ebenfalls schwerste Atemwegserkrankungen verursachen. Daher wurde für diese äußerst feinen Staubpartikel der Arbeitsplatzgrenzwert erheblich abgesenkt und beträgt seit 1. Januar 2019 für A-Stäube 1,25 mg/m3.
Staubarm Arbeiten
Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht, die auch die Gesundheitssorge umfasst. Dies verpflichtet den Malerbetrieb als Arbeitgeber dazu, für eine staubarme Arbeitsumgebung zu sorgen. Zwar lassen sich Stäube nicht immer komplett vermeiden, aber sie lassen sich durch den Einsatz moderner Technik wesentlich verringern. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsausführung auf der Baustelle daher so zu planen, dass nach dem Stand der Technik möglichst staubarm gearbeitet wird. Moderne Bau-Entstauber und Luftreiniger, kombiniert mit abgesaugten Handmaschinen verringern die Exposition von Staub elementar. Um diese staubarme Technik in den Betrieben zu etablieren, wird deren Anschaffung von der Berufsgenossenschaft Bau über Arbeitsschutzprämien gefördert.
Wird erst gar kein oder nur wenig Staub verursacht, freut dies aber nicht nur die Mitarbeiter. Vor allem bei Renovierungsarbeiten dankt es auch der Auftraggeber, denn feiner Staub zieht sich durch die gesamte Wohnung und legt sich auch in Bereichen nieder, die von der Renovierung nicht erfasst sind. Das gilt es natürlich zu vermeiden, denn weder Mitarbeiter noch sonstige Dritte sollten Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden. Professionell arbeitende Unternehmen nutzen daher aus voller Überzeugung und nicht nur Grenzwerten zuliebe staubarme Technologie.
Gefährdungsbeurteilung & Betriebsanweisung
Um den Einsatz staubarmen Technologien verstärkt ins Bewusstsein der Bauhandwerker zu rücken, hat sich das vor drei Jahren ins Leben gerufene Aktionsbündnis „Staubminimierung beim Bauen“ verschrieben. 22 Bündnispartner, darunter das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesumweltministerium, der Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, arbeiten gemeinsam daran, dass in der Bauwirtschaft die „staubarme Baustelle“ Realität wird.
Die Bündnispartner haben gewerksspezifische Handlungsanleitungen erstellt, die die Grundlagen der Staubminimierung beschreiben. Die Branchenlösung für Maler & Lackierer enthält neben gut aufbereitetem Hintergrundwissen Hinweise und Optimierungsmöglichkeiten zu Schutzmaßnahmen. Da für Tätigkeiten, bei denen Staub freigesetzt wird, von Unternehmern eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine Betriebsanweisungen zu erstellen ist, schließt der Handlungsleitfaden mit einer Musterdokumentation der Gefährdungsbeurteilung und einer Musterbetriebsanweisung.
Die Handlungsanleitung kann hier abgerufen werden: „Staubarm arbeiten im Maler- und Lackiererhandwerk“