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[3.3.2021] Es bleibt spannend. Heute tagt mal wieder die Bund-Länder-Konferenz. Der Entwurf für die Bund-Länder-Beratungen, der in der Runde nochmals heftig diskutiert werden dürfte, liegt bereits auf dem Tisch. Und dieser Entwurf hat es in sich. Unternehmen, die nicht vom Lockdown betroffen sind und nicht auf Homeoffice ausweichen können, sollten aufhorchen. Als wesentliche Neuerung soll eine „nationale Teststrategie“ eingeführt werden.
Entwurf fordert Pflicht zu Schnelltests in Unternehmen
Bereits vor Tagen war durchgesickert, dass Bürgerinnen und Bürger sich künftig zweimal pro Woche in ihrer Kommune kostenfrei (schnell)testen lassen können – freiwillig versteht sich. Kostenlose Schnelltests sollen auch von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schüler bis zu zweimal wöchentlich zur Verfügung stehen. Und jetzt der Clou: Der Entwurf des Konferenzbeschlusses sieht eine Pflicht für Unternehmen in Deutschland vor, ihren in Präsenz beschäftigten Mitarbeitern pro Woche das Angebot von mindestens ein/zwei kostenlosen Schnelltests zu machen und eine Bescheinigung über das Testergebnis auszustellen. Von einer Beschränkung auf eine bestimmte Betriebsgröße oder Branche ist nicht die Rede. Diese geplante, nationale Teststrategie soll laut dem Beschlussentwurf bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden.
Organisatorische Herausforderung für Betriebe
Für Unternehmen, gleich welcher Betriebsgröße, wäre die Pflicht zur Durchführung eines Corona-Schnelltests mit Ergebnisbescheinigung eine echte organisatorische und logistische Herausforderung, von Personal- und Materialkosten ganz zu schweigen. Während in Corona-Hotspots eine solche Maßnahme noch Sinn ergeben könnte, ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer solchen bundesweiten, betrieblichen Schnelltestmaßnahme mehr als fraglich. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass von einem „Angebot“ an die Beschäftigten die Rede ist, das heißt, die Teilnahme des Beschäftigten wäre freiwillig. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nicht ins Homeoffice schicken können bzw. deren Mitarbeiter kein Homeoffice machen wollen, werden mit einem zusätzlichen personellen Aufwand sowie zusätzlichen Kosten bestraft, denn Sinn und Zweck einer solchen Test-Angebots-Pflicht erschließt sich nicht. Die Mitarbeiter sind allesamt Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und könnten ebenso von dem kostenfreien, kommunalen Schnelltest-Angebot Gebrauch machen. Warum den Unternehmen eine solche zusätzliche Last aufgebürdet werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Letztendlich bleibt abzuwarten, auf was sich der Bund-Länder-Gipfel heute einigt. Wie der Deutschlandfunk berichtete, regt sich zumindest bei dem Wirtschaftsrat der CDU Widerstand.
Regierungsversäumnis kaschieren
Eine solche Pflicht zur Schnelltestung in Unternehmen könnte für die Regierung schnell zu einem weiteren Desaster werden. Wenn alle Unternehmen Deutschlands wöchentlich zweimal ihre Mitarbeiter durchtesten, hat die Regierung, allen voran Gesundheitsminister Jens Spahn, hoffentlich diesmal seine Hausaufgaben gemacht. Die Versäumnisse in der Beschaffungspolitik sind in den letzten Wochen offen zu Tage getreten. Sollte die Testpflicht tatsächlich umgesetzt werden, können die Unternehmen nur hoffen, dass die Regierung diesmal für genügend Schnelltests gesorgt hat und dieselben nicht in wenigen Tagen bereits ausverkauft sind. Denn während das Gesundheitsministerium für seine Versäumnisse nicht abgestraft wird, dürfen Unternehmen sicherlich bei Versäumnissen in der Umsetzung mit einem Bußgeld rechnen.
Letztendlich erscheint die „nationale Teststrategie“ wie eine letzte Verzweiflungsaktionen der Bund- und Länderchefs. Deutschland befindet sich mangels Impfstoff seit Wochen in einem Impfdesaster. Während Israel, Großbritannien und auch die USA über ausreichend Impfstoff verfügen, um bereits Millionen Menschen mit der Erstdosis versorgt zu haben, werden die Räumlichkeiten in den Impfzentren in Deutschland derzeit noch spärlich genutzt. Um davon abzulenken, kommt die „nationale Teststrategie“ gerade recht.
Nachtrag, 3.3.2021, 23:53 Uhr
Nach einem Beratungsmarathon von mehr als 9 Stunden trat die Bundeskanzlerin kurz vor Mitternacht vor die Presse. Sie erläuterte unter anderem die Teststrategie, die auf drei Säulen aufbaut.
Ab dem 8. März macht der Staat den Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloses Schnelltestangebot pro Woche, das vom Bund bezahlt und unter Federführung der Kommunen ausgeführt werden soll. Die zweite Säule bildet die kostenfreie Schnelltestung an Schulen und Kitas. Die Testung von Beschäftigten in Unternehmen bildet die dritte Säule der nationalen Teststrategie. Konkrete Umsetzungspläne wurden zwischen Bund und Ländern aber wohl noch nicht vereinbart. Hier sollen am Freitag weitere Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden folgen.
Der Ball liegt also jetzt bei den Wirtschaftsverbänden. Während die Großindustrie, allen voran die Autokonzerne, im vergangenen Corona-Jahr Gewinne in Millionenhöhe eingefahren hat, kämpfen kleine und mittelständische Unternehmen ums Überleben. Das Bauhandwerk arbeitet seit Jahren am Limit und das bei geringen Margen. Diese Handwerksbetriebe in die Teststrategie verpflichtend mit einzubinden, würde zu einer (Über-)Belastung führen, die neben dem beruflichen Alltag nur für die wenigsten noch zu stemmen wäre. Dies gilt für alle kleinen und mittelständischen Familienbetriebe gleichermaßen. Für Großkonzerne hingegen, die über eigene Betriebsärzte und eigenes Personal im Gesundheitsdienst verfügen, dürfte die Einbindung bei der Teststrategie, wenn nicht sogar die Einbindung bei der Impfstrategie, ein durchaus gangbarer Weg sein.
Wirtschaft ist eben nicht gleich Wirtschaft. Eine differenzierte Betrachtung ist hier dringend erforderlich. Dies in Berlin deutlich zu machen, ist am Freitag Aufgabe der Wirtschaftsverbände.
Nachtrag, 5.3.2021, 13:28 Uhr
Nach einem vor wenigen Minuten veröffentlichten Bericht der BILD ist das für heute um 15 Uhr geplante Spitzentreffen zwischen der Bundesregierung und den Wirtschaftsvertretern geplatzt!
Nach BILD-Informationen wurde das geplante Treffen abgesagt, da die Bundesregierung viele offene Fragen der vier Spitzenverbände nicht rechtzeitig beantworten konnte. Bei den vier Wirtschaftsverbänden handelt es sich nach dem BILD-Bericht um den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Wie BILD aus Kreisen unterschiedlichster Verbände erfahren haben will, hatten die Wirtschaftsvertreter eine ganze Reihe offener Fragen: Von der Vorgehensweise und Organisation der Testung, über die Meldepflicht an die Gesundheitsämter bis hin zu Fragen der möglichen Verpflichtung für die Mitarbeiter und zur Haftung.
Nachtrag, 9.3.2021, 16:07 Uhr
Die Testung von Beschäftigten in Unternehmen als dritte Säule der nationalen Teststrategie hatte in der vergangenen Woche für Zwist zwischen Wirtschaft und Bundesregierung gesorgt. Jetzt scheint eine Lösung gefunden. Mit einer gemeinsamen Erklärung gingen heute die vier Wirtschaftsverbände BDI, BDA, ZDH und DIHK an die Öffentlichkeit. Hierin rufen sie die Unternehmen auf, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Dieser eindringliche Appell an deutsche Unternehmen sich an der Testung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beteiligen, sorgte auf Seiten der Bundesregierung für Beifall. Wirtschaftsminister Peter Altmeier sagte dazu: „Die heutige Erklärung der Wirtschaft ist eine sehr gute und zentrale Basis, um so vielen Beschäftigten wie möglich ein Angebot zum Testen zu unterbreiten. Je mehr und umfassender wir testen, desto mehr Klarheit für weitere Öffnungsschritte der Wirtschaft können wir gewinnen.“
Ein eindringlicher Appell statt einer verordneten Pflicht zur Testung ist ein für alle Unternehmen gangbarer Weg. Unternehmen wissen um ihre Verantwortung und werden diese ihren Möglichkeiten entsprechend sicher wahrnehmen.
Die gemeinsame Erklärung kann auf den Seiten des ZDH abgerufen werden: Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Ausweitung des Testangebots an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Nachtrag, 9.3.2021, 18:21 Uhr
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich zwischenzeitlich ebenfalls zur Selbstverpflichtung der Unternehmen geäußert und diese begrüßt. Das Nachrichtenmagazin stern.de zitiert die Kanzlerin mit den Worten: “Wir erwarten, dass wirklich substanziell die Wirtschaftsunternehmen daran teilnehmen.“ Anfang April solle eine erste Überprüfung der Beteiligung vorliegen. Die Regierung werde dann sehr genau hinschauen, was herausgekommen sei.
Demzufolge ist die Diskussion um eine Testpflicht für Unternehmen wohl noch nicht beendet, sondern offensichtlich nur zeitlich ausgesetzt.
Nachtrag, 12.3.2021, 11:28 Uhr
Die BG Bau hat eine Sonderwebsite veröffentlicht. Hier erhalten die Betriebe der Baubranche einen Überblick über die verschiedenen Testmethoden, den Ablauf von betrieblichen Corona-Schnelltests und sie erhalten Tipps zum Einsatz von Corona-Schnelltests. Auch eine Präventionshotline steht Mitgliedsunternehmen bei allen Fragen zur Schnell- und Selbsttestung zur Verfügung.
Die Website der BG Bau zum betrieblichen Einsatz von Corona-Tests: www.bgbau.de/corona-tests
Nachtrag, 16.3.2021, 17:35 Uhr
Die Selbstverpflichtung der Wirtschaft interessiert den Freistaat Sachsen offenbar nicht. Quasi im Alleingang hat der Freistaat Sachsen die Testpflicht für Unternehmen eingeführt.
In Sachsen sind Arbeitgeber ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten. Berufstätige mit direktem Kundenkontakt sind bereits seit 15. März 2021 verpflichtet, sich einmal pro Woche einem Coronatest zu unterziehen. Die Tests sind vom Arbeitgeber selbst zu beschaffen und für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Allerdings gelten diese Regelungen erst, wenn ausreichend Tests verfügbar sind. Dies bestimmt §3a Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 5. März 2021.
Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e.V., Dr. Robert Momberg, appellierte an die sächsische Staatsregierung, diesen Alleingang zu beenden und zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen zurückzukehren. Der vollständige Appell ist hier abrufbar: https://www.bauindustrie-ost.de/artikel-57/keine-testpflicht-fuer-arbeitgeber-solange-rahmenbedingungen-nicht-stimmen
Nachtrag, 17.3.2021, 11:59 Uhr
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zur Unterstützung der Handwerksbetriebe eine FAQ-Liste veröffentlicht, die wesentliche Informationen zur Testung sowie damit im Zusammenhang stehende infektionsschutz-, arbeits- und sozialrechtliche Aspekte zusammenstellt. Darüber hinaus ist eine Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweis für Arbeitnehmer als Musterformular abrufbar. Zum Download der FAQ-Liste und des Musterformulars geht’s hier: https://www.zdh.de/service/fuer-betriebe/corona-wir-testen/
Nachtrag, 21.3.2021, 23:15 Uhr
Ein turbulenter Tag geht zu Ende. In den Medien wird bundesweit über die geplanten Beschlüsse der morgigen Bund-Länder-Konferenz spekuliert. Eins steht fest: Auch die Unternehmen werden seitens der politischen Entscheidungsträger wieder ins Visier genommen.
Am Nachmittag sah es noch so aus, als ob die Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft in den Wind geschlagen würde. Einem Bericht des Bayerischen Rundfunks auf br.de zufolge, sollte die Testpflicht für Unternehmen abermals zur Diskussion stehen, keine zwei Wochen nach der Selbstverpflichtungserklärung. So sah der dem Bayerischen Rundfunk vorliegende Beschlussentwurf wohl vor, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten hätten. Darüber hinaus war laut dem der BR-Redaktion vorliegenden Entwurfspapier eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geplant, wenn mehrere Personen sich in einem Büro aufhielten. Diese Verpflichtung sollte der Bund in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufnehmen.
Berlins Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hatte bereits in den vergangenen Tagen für eine solche Testpflicht geworben. Seine Meinung hatte er bereits in der ZDF-Sendung von Maybrit Illner geäußert und auch die Berlin Zeitung zitiert Müller mit den Worten: „Was ist mit verpflichtenden Tests für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Wir organisieren das in den Ländern für die Lehrer, es funktioniert zweimal die Woche, warum soll sowas eigentlich nicht auch in der Wirtschaft funktionieren?“
Am Abend liegt bild.de wohl eine aktuellere Fassung des Beschlussentwurfs vor. Hier wird aus dem Entwurfspapier wie folgt zitiert: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeitern mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten werden“ Wie BILD berichtet, solle Anfang April dann Bilanz gezogen werden, wie die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft umgesetzt werde.
Ob es zunächst noch einmal bei einem dringenden Appell an die Unternehmen verbleibt oder ob sich der SPD-Wunsch nach einer Testpflicht durchsetzt und/oder um eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz erweitert wird, wird sich am morgigen Montag zeigen.
Nachtrag, 23.3.2021, 9:15 Uhr
Erst in der Nacht standen nach einem Verhandlungsmarathon die Beschlüsse von Bund und Länder. Die Testpflicht in Unternehmen erhält nochmals einen zeitlichen Aufschub. Der Beschluss richtet sich unter Punkt 7 daher nochmals mit einem dringenden Appell an die Unternehmen, der Selbstverpflichtungserklärung auch Taten folgen zu lassen. Wörtlich heißt es „Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.“
Am 12. April 2021 wollen Bund und Länder erneut beraten.
Der Beschluss kann im Wortlaut auf den Seiten der Bundesregierung als PDF abgerufen werden: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1879672/2854753dbc7549432db7f0bba94e8c0f/2021-03-22-mpk-data.pdf?download=1
Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat bereits gestern ein erstes Umfrageergebnis veröffentlicht. Demnach testen bereits 50 Prozent der hessischen Betriebe oder wollen in Kürze damit starten. Robert Lippmann, Geschäftsführer des HIHK sagt hierzu: „Die aktuelle Bestandsaufnahme zeigt: Politische Appelle an die Verantwortung der Wirtschaft sind weit weniger notwendig, als konkrete Angebote. Es gilt, für Informationsklarheit zu sorgen, den Bezug von Tests gerade auch für Unternehmen zu ermöglichen sowie deren betriebsinterne Anwendung zu erleichtern.“
Damit trifft Lippmann ins Schwarze. Vor allem Kleinunternehmen, die ebenso wie Verbraucher auf die Beschaffung von Testkits in Drogeriemärkten und Apotheken angewiesen sind, hatten in den vergangenen 14 Tagen nicht den Hauch einer Chance, sich mit Selbsttests zu versorgen. Das Warenangebot ist knapp. Verfügbare Selbsttests werden derzeit wie bei Aldi & Co nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben. Ein Blick nach Großbritannien zeigt wie es geht. Ein staatliches Testkonzept ermöglicht es den Betrieben sich ohne große Mühe freiwillig an dem nationalen Testprogramm zu beteiligen. Die Tests werden vom Staat den Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme bedarf es nur einer Onlineregistrierung. Dort heißt es „You can order free rapid lateral flow tests to test your employees twice a week in the workplace.“ Aber in Großbritannien ist auch schon jeder zweite Erwachsene geimpft. In Deutschland fehlt es an Impfstoff und an Selbsttests.
Nachtrag, 23.3.2021, 12:42 Uhr
Hans Peter Wollseifer, Präsident des ZDH, erklärte sich am Vormittag zu den Bund-Länder-Beschlüssen und zeigte sich besorgt. Für viele Handwerksbetriebe, die direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen seien, sei die Verlängerung des Lockdowns ein Schock, erklärte Wollseifer. Ein breitflächiger Betriebs-Kollaps werde immer wahrscheinlicher. Er stellt fest: „Jetzt rächen sich mit aller Wucht politische Versäumnisse vor allem beim Impfen und bei der digitalen Nachverfolgung von Infektionsketten. Wir wollen, dass alle gesund bleiben, wir testen, damit alle gesund bleiben. Aber dann muss Politik auch dafür sorgen, das geimpft wird, was das Zeug hält, damit alle gesund bleiben.“ Wollseifer spricht konkret Versäumnisse bei der Impfstoffbeschaffung, übermäßiger Impfbürokratismus und die zu späte Einbindung der Haus-, Fach- und Betriebsärzte an.
Zur Testpflicht von Unternehmen sagt er: „Eine Testverpflichtung braucht es nicht. Schon jetzt testen viele Handwerksbetriebe umfänglich ihre Beschäftigten und andere werden das in den nächsten Tagen umsetzen. Das ist umso bemerkenswerter, als das Handwerk kleinbetrieblich strukturiert ist und viele Gewerke nicht im Homeoffice arbeiten können. Eine aktuelle Umfrage belegt, dass rund die Hälfte der Handwerksbetriebe ihren Beschäftigten bereits Tests anbietet oder dies zeitnah plant. Bei den anderen scheitert es häufig nicht am Willen, sondern fehlenden Test-Kits.“
Nachtrag, 26.3.2021, 15:47 Uhr
Mit Berlin wird wohl kurzfristig ein weiteres Bundesland einen Alleingang bei der Einführung einer betrieblichen Testpflicht gehen. Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller, hat angekündigt, in Berlin eine Test-Angebotspflicht für Unternehmen einführen zu wollen und begründet dies mit den Worten: «Wir müssen dazu kommen, dass Unternehmen an dieser Stelle eine Schippe drauflegen.» Der Berliner Senat will darüber am morgigen Samstag in einer Sondersitzung entscheiden.
Hierzu sagt Christian Amsinck, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB): „Eine breit angelegte Test-Strategie sehen wir als einen wichtigen Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie an. Mit Blick auf eine mögliche Testpflicht in den Betrieben sind aber viele Fragen ungeklärt. Die zentralen Probleme sind die mangelnde Verfügbarkeit von Tests und ihre Finanzierung. In vielen kleinen und mittelgroßen Unternehmen ohne eigenen Betriebsarzt fehlt zudem das medizinische Fachpersonal für die Durchführung von Tests. Eine Pflicht zu regelmäßigen Tests während der Arbeitszeit würde darüber hinaus die betriebliche Organisation stark belasten.“
Doch Berlin plant noch einen Schritt weiterzugehen. So will der Berliner Regierende Bürgermeister eine Homeoffice-Pflicht für seine Stadt einführen. Auch darüber will der Senat am Samstag entscheiden. Amsinck hat für die Berliner Wirtschaft deutlich gemacht, dass sie einen solchen Sonderweg ablehne.
Nachtrag, 27.3.2021, 20:05 Uhr
Die Testpflicht in Berlin ist beschlossene Sache. Als zweites Bundesland führt Berlin die Testpflicht für Unternehmen ein. Nach einer Sondersitzung hat der Berliner Senat heute entschieden, dass Unternehmen jedem Präsenz-Mitarbeiter zweimal wöchentlich ein Testangebot unterbreiten müssen. Auch zur Homeoffice-Pflicht hat der Senat einen Beschluss gefasst: Nur 50 Prozent der Bildschirmarbeitsplätze im Büro dürfen künftig gleichzeitig genutzt werden. Damit soll erreicht werden, dass mehr Berliner im Homeoffice arbeiten. Der Senat erhofft sich mit dieser Maßnahme, die Mobilität in Berlin stark zurückzufahren.
Nachtrag, 29.3.2021, 20:47 Uhr
Die vom Berliner Senat am Samstag beschlossenen Änderungen zur Testpflicht und Homeoffice-Pflicht in Unternehmen können hier nachgelesen werden: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1069916.php
Die Änderungen der Berliner Infektionsschutzmaßnahmeverordnung treten am 31. März 2021 in Kraft.
Wirtschaftsvertreter sehen die aktuelle, politische Entwicklung mit Besorgnis. Sie lehnen eine Testpflicht für Unternehmen ab. Für ZDH-Präsident, Hans Peter Wollseifer, besteht das Problem in fehlenden Test-Kits und nicht in der Bereitschaft der Unternehmen zur Testung. Wollseifer findet abermals klare und deutliche Worte in Richtung Politik. Er sagt: „Die Betriebe nehmen ihre Verantwortung in dieser besonderen Situation sehr ernst und bieten Tests und auch Homeoffice im Rahmen dessen an, was ihnen möglich ist. Doch zur Wahrheit gehört auch, dass Testungen derzeit nicht selten daran scheitern, dass Test-Kits nicht zur Verfügung stehen. Das darf dann nicht zu Lasten der Betriebe gehen.“ Wollseifer fordert die Politik auf, eine schnelle Beschaffung von Selbst- und Schnelltests in ausreichender Menge zu vertretbaren Preisen zu ermöglichen. „Staatliche Verantwortung darf nicht durch zwingende Vorgaben zu verpflichtenden Corona-Tests durch Arbeitgeber und Betriebe ersetzt werden. Die Leistungsfähigkeit der Betriebe ist bereits stark gefordert und darf nicht überreizt werden“, stellt Wollseifer abschließend fest.
Nachtrag, 31.3.2021, 12:32 Uhr
Das Land Brandenburg zieht in Sachen Test-Angebotspflicht nach, wenn auch inhaltlich leicht verändert. Die Landesregierung hat am gestrigen Tag aufgrund steigender Infektionszahlen Änderungen der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die neue Verordnung gilt bis 18. April 2021. Bezüglich der Test-Angebotspflicht heißt in §3 Absatz 4: „Unbeschadet des § 14 Absatz 6 und 7 haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts sicherzustellen, dass sich alle Beschäftigten mindestens an einem Tag pro Woche einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus unterziehen können.“ Die aktualisierte Verordnung kann hier im Wortlaut abgerufen werden: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv
Nachtrag, 31.3.2021, 15:58 Uhr
In Hamburg hat heute ebenfalls der Senat getagt. Er belässt es vorerst bei einem dringenden Appell an die Unternehmen, ihrer Selbstverpflichtung gerecht zu werden und Schnelltests durchzuführen. Hamburgs Erster Bürgermeister, Dr. Peter Tschentscher, setzt – wie er bei der per Livestream übertragenen Pressekonferenz betonte – auf eine bundeseinheitliche Regelung durch den Bund. Er hofft, dass dann aus einer Soll- eine Muss-Bestimmung wird. Zugleich wird es in Hamburg eine erweiterte Maskenpflicht im Büro geben. Arbeiten mehr als zwei Personen zeitgleich in einem Büro, sind medizinische Masken zu tragen.
Nachtrag, 1.4.2021, 18:03 Uhr
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde zum 1. April 2021 angepasst und das bedeutet für Betriebe: Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Im Übrigen bleiben die Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten. Die neue Verordnung gilt bis Ablauf des 18. April 2021 und kann hier abgerufen werden: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-03-30-gueltig-ab-2021-04-01.pdf
Nachtrag, 7.4.2021, 13:05 Uhr
Die Umsetzung der Selbstverpflichtung zum Testen in Unternehmen nimmt Fahrt auf wie die neue Website #WirtschaftTestetgegenCorona aufzeigt. Hier stellen die vier Spitzenverbände den Wirtschaftsunternehmen wichtige Infos bereit. So zeigt ein aktueller Sachstandsbericht datiert vom 4. April 2021 das Testengagement der Betriebe und liefert Zahlen und Fakten.
Nachtrag, 8.4.2021, 18:12 Uhr
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern von über 40 Wirtschaftsverbänden per Videokonferenz über die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie ausgetauscht. Auch die betrieblichen Tests waren Thema der Beratungen. Altmaier wird hierzu in einer Pressemitteilung seines Hauses im Nachgang zur Konferenz wie folgt zitiert: „Klar ist: Ein schneller Impffortschritt und der konsequente Einsatz von Schnelltests sind in dieser Phase der Pandemie entscheidend, damit es auch für die gesamte Wirtschaft insgesamt bergauf gehen kann. Die Unternehmen spielen dabei beim Testen eine wichtige Rolle und nehmen diese Verantwortung wahr. In den vergangenen Wochen konnte das Testangebot der Wirtschaft für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich ausgebaut werden. Das begrüße ich sehr. Durch verstärktes Testen können Infektionen früher und öfter erkannt und weitere Übertragungen verhindert werden.“
Leider lässt das Statement des Bundeswirtschaftsministers nicht erkennen, ob er die von zahlreichen seiner Kollegen, vermehrt und öffentlich angedrohte und geforderte Testpflicht für Unternehmen, unterstützt oder ablehnt. Hier hätte der Wirtschaftsminister mit einer klaren Aussage Flagge zeigen können.
Nachtrag, 9.4.2021, 12:34 Uhr
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zum Testangebot in Unternehmen veröffentlicht. Dabei wurden insgesamt 2.500 Beschäftigte und 1.000 Unternehmen im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums befragt. Sowohl die Beschäftigten- als auch die Unternehmensbefragung kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Etwa 70 Prozent der Unternehmen bieten ihren Beschäftigten jetzt oder in Kürze ein regelmäßiges Testangebot. Mitte März lag dieser Anteil bei 35 Prozent. Kleinere Unternehmen testen etwas seltener als größere Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. 43 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, auf Grund der Kosten noch nicht zu testen oder sich hier finanzielle Unterstützung zu wünschen. Ein Drittel der Unternehmen gibt Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit von Tests an.
Die Umfrage zeigt deutlich, dass es den deutschen Betrieben nicht am Umsetzungswillen fehlt. Die Verfügbarkeit von Testkits lässt deutschlandweit noch stark zu wünschen übrig. Im Gegensatz zu Großbritannien, das auf freiwilliger Basis die Unternehmen in seine Teststrategie einbindet und den Betrieben Testkits kostenfrei zur Verfügung stellt, müssen sich in Deutschland die Betriebe selbst um die Beschaffung der Testkits kümmern und diese auch aus eigener Tasche bezahlen. Vor allem kleinere Betriebe, die sich gerne an der nationalen Teststrategie beteiligen würden, werden durch die mangelnde Marktverfügbarkeit massiv in ihrem Tatendrang ausgebremst. Dieser Umstand wird von den politischen Entscheidungsträgern gleich welcher Couleur jedoch bislang nicht zur Kenntnis genommen bzw. vollständig ausgeblendet.
Nachtrag, 12.4.2021, 15:06 Uhr
Die Katze ist aus dem Sack. Wie tagesschau.de berichtet hat sich die Bundesregierung wohl auf eine Testpflicht für Unternehmen geeinigt. Dem Bericht zufolge kündigten die beiden SPD-Vorsitzenden Esken und Walter-Borjans an, das Bundeskabinett werde das verpflichtende Testangebot auf den Weg bringen. Ihren Angaben zufolge hat sich die Koalition auf ein Schnelltest-Angebot für Präsenzbeschäftigte geeinigt.
Bereits gestern hatte sich Eberhard Flammer, Präsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK) zur seit Wochen in Diskussion stehenden Testpflicht wie folgt geäußert: „Die geplante Testpflicht für Unternehmen verärgert uns massiv. Die Berliner Politik sucht Schuldige für eigene Versäumnisse. Nun sollen Unternehmen dafür geradestehen, dass es an Impfstoff mangelt.
Die Bundesregierung und Minister Heil entziehen den Betrieben Vertrauen. Das treibt einen Keil in die Gesellschaft, wo Zusammenhalt gefragt ist. Statt gelebte Verantwortung anzuerkennen, werden neue Regeln auferlegt, die der Staat schon lange nicht mehr kontrollieren kann. Mit verzagtem Misstrauen lässt sich keine Krise bewältigen. Nur mit einem großen Miteinander. Pflichtandrohung ist immer ein Zeichen von Ratlosigkeit.
Zwischen 80 und 90 Prozent der Betriebe testen bereits oder starten damit. Trotz kürzester Vorbereitung und schwieriger Beschaffung. Dem Staat ist es hingegen ein Jahr lang nicht gelungen, eine funktionierende Teststrategie auf die Beine zu stellen. Warum mit einer Pflicht drohen, wenn bereits so viel passiert? Das ist vertrauensloser Aktionismus. Zumal die Politik kein Wort über die tatsächliche Annahme der Testangebote verliert.
Engagierte Mittelständler werden seit Langem zu einem regelrechten Feindbild gezeichnet. In immer kürzerer Folge werden Forderungen laut, um die vermeintlich unanständige Wirtschaft zu bändigen. Das zeigt sich auch an Gesetzesvorhaben wie dem Lieferkettengesetz und dem so genannten Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (Unternehmensstrafrecht). So wird fast vorsätzlich Misstrauen gesät. Wirtschaft, das sind allein in Hessen 1,8 Millionen Beschäftigte. Wirtschaft bedeutet Beschäftigung bieten, für Steuereinnahmen sorgen, Wohlstand erarbeiten. Die allerallermeisten Unternehmer sind ehrbare Kaufleute, die sich für ihre Mitarbeiter, deren Familien und die gesamte Region einsetzen. Das gerät in der politischen Debatte leider zunehmend aus dem Blick.“
Nachtrag, 13.4.2021, 12:56 Uhr
Das Bundeskabinett hat die Test-Angebotspflicht auf den Weg gebracht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird diese nun über eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung umsetzen.
Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, nahm zur beschlossenen Testpflicht Stellung und erklärte: „Die jetzt beschlossene gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten Tests anzubieten, ist das falsche Signal und belastet unsere Handwerksbetriebe zusätzlich in einer für sie ohnehin schwierigen Lage. Diese gesetzgeberisch unnötige Aktion ist der Versuch, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern. Wir brauchen in dieser Situation jedoch keine Misstrauenskultur, sondern richtig wäre der gemeinsame Schulterschluss gewesen. Unsere Betriebe testen bereits jetzt freiwillig in großem Umfang und dort, wo es noch nicht der Fall ist, liegt das mehrheitlich daran, dass nicht ausreichend Test-Kits beschafft oder geliefert werden können. Dafür aber jetzt Betriebe abzustrafen, ist unangemessen und stellt einen Vertrauensbruch gegenüber dem bereits unter Beweis gestellten großen Einsatz der Betriebe bei der Infektionseindämmung.“
Die ebenfalls in der Kabinettsitzung beschlossene Bundes-Notbremse und die damit einhergehende Änderung des Infektionsschutzgesetztes wurde von Wollseifer im Grundsatz begrüßt. Er stellt aber auch fest: „Leider ist die Novellierung des Infektionsschutzgesetztes in ihren konkreten Regelungen sehr allgemein und somit sehr interpretationsanfällig. Das birgt die Gefahr unterschiedlicher Auslegung der Regelungen vor Ort und eines weiter bestehenden Flickenteppichs mit all seinen Unsicherheiten für die Betriebe.“
Zur Testpflicht äußerte sich auch Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Er bringt seine Kritik wie folgt auf den Punkt: „Die Politik erweckt den verzweifelten Eindruck: Ich kann selbst keine Tests beschaffen, also wälze ich auch diese Pflicht einfach auf die Betriebe ab. Es ist aber Aufgabe des Staates, alles für den Infektionsschutz zu tun und dies auch zu bezahlen.“ Die HWK Ulm verweist darauf, dass im Kammergebiet zwischen Ostalb und Bodensee viele Handwerksbetriebe ihre Beschäftigten bereits freiwillig testen. Rund 80.000 Corona-Tests würden pro Woche in den Handwerksbetrieben verwendet – Tendenz steigend. Am Markt seien jedoch kaum Schnelltests oder Selbsttests verfügbar. Eine Pflicht sei weder für die Handwerksbetriebe noch für Beschäftigte praxistauglich oder geeignet.
Nachtrag, 13.4.2021, 17:44 Uhr
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird um die Pflicht zu Testangeboten ergänzt und alle anderen, bereits geltenden Corona-Arbeitsschutzregeln wie die Pflicht zum Homeoffice-Angebot werden bis 30. Juni 2021 verlängert. Die geänderte bzw. ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt. Inhaltlich ist die Testangebotspflicht wie folgt ausgestaltet: Arbeitgeber haben allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, Selbst- und Schnelltests anzubieten, und zwar grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche, für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2-mal wöchentlich. Die Kosten für die Tests trägt der Arbeitgeber. Eine Testpflicht für die Beschäftigten gibt es nicht. Wichtig: Der Arbeitgeber muss Nachweise über die Beschaffung von Tests oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten vier Wochen aufbewahren.
Nachtrag, 15.4.2021, 16:10 Uhr
Um mit mehr Corona-Tests in Unternehmen die Testquote im Land zu erhöhen, unterstützt das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Betriebe ab sofort mit einer zentralen Bestell- und Informationsplattform. Über die Internetseite www.mv-gegen-corona.de können Unternehmen jetzt Corona-Selbst- und Schnelltests für das Testen ihrer Mitarbeiter bestellen. Natürlich erfolgt die Bestellung auf eigene Kosten. Durch das Webangebot sollen aber vor allem kleine und mittelständische Betriebe bei der Beschaffung von Testkits mit kleineren Abnahmemengen unterstützt werden.
Fand der Selbsttest im Unternehmen unter Aufsicht statt kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten über das Testergebnis einen Nachweis ausstellen. Ein entsprechendes Formular ist auf der Seite ebenfalls abrufbar. Mit dem Nachweis über ein negatives Testergebnis ist der Beschäftigte für die Zeit von 24 Stunden in der Lage, entsprechende Angebote, die einen Negativtest erfordern – etwa beim Frisör, im Kosmetikstudio oder auch im Handel – wahrzunehmen.
Nachtrag, 20.4.2021, 15:59 Uhr
Die geänderte bzw. ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung ist heute in Kraft getreten. Damit sind in Deutschland ab heute alle Betriebe verpflichtet mindestens einmal pro Woche ihren Beschäftigten einen Corona-Schnell- bzw. Selbsttest anzubieten. Doch dieses verbindliche Testangebot der Betriebe geht Bundesarbeitsministerium Hubertus Heil (SPD) noch nicht weit genug. Einem Bericht der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge, will Heil in Kürze eine neue, nochmals verschärfte Rechtsverordnung erlassen, um die Unternehmen zu mindestens zwei Testangeboten zu zwingen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich wird in dem FAZ-Bericht zitiert mit den Worten: „Der Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als Profitmaximierung.“
Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung kann hier von der Seite des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) abgerufen werden (PDF-Datei): https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/zweite-aenderungsverordnung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Nachtrag, 22.4.2021, 16:45 Uhr
Nur wenige Tage nachdem die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung mit dem verbindlichen Testangebot in Kraft getreten ist, hat Bundesarbeitsminister Heil (SPD) bereits eine verschärfte Corona-Arbeitsschutzverordnung auf den Weg gebracht. Die Regeln zur Testangebots-Pflicht werden nachgeschärft. Hierfür wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ein weiteres Mal geändert. Künftig muss der Arbeitgeber allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich von Zuhause arbeiten, zweimal pro Woche ein Testangebot unterbreiten. Die geänderte Ministerverordnung soll zeitgleich mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz in Kraft treten.
Nachtrag, 23.4.2021, 12:32 Uhr
Die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist heute in Kraft getreten. Mit ihr wurde die Testpflicht auf zwei Testangebote pro Woche und die Nachweispflichten des Arbeitgebers verschärft. So müssen nunmehr die Nachweise über die Beschaffung der Tests oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten nicht mehr vier Wochen, sondern bis zum 30. Juni 2021 aufbewahrt werden.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung kann hier von der Seite des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) abgerufen werden (PDF-Datei): https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/dritte-aenderungsverordnung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2