Am heutigen Freitag, den 20. Oktober hat der Bundestag Änderungen bei der LKW-Maut für Bundesfernstraßen beschlossen, die taggleich vom Bundesrat gebilligt wurden. Danach soll bei der Maut künftig der Schadstoffausstoß der LKW stärker berücksichtigt und in einem zweiten Schritt die Maut auf kleinere LKWs ausgeweitet werden. Handwerksbetriebe dürfen aber aufatmen. Für sie gibt’s eine Ausnahme.
Bereits ab 1. Dezember wird es einen Mautaufschlag geben, der an den CO2-Ausstoß gekoppelt ist. Damit setzt sich künftig die Maut aus vier Kostenteilen zusammen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes. Eine weitere wesentliche Änderung tritt Mitte des nächsten Jahres in Kraft: Waren bislang nur LKW ab 7,5 Tonnen mautpflichtig, wird ab Juli 2024 die Mautpflicht auf LKW mit mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet. Die gute Nachricht fürs Handwerk: Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Maut explizit befreit.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die Handwerkerausnahme ausdrücklich und sagt dazu: „Angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage ist das ein wichtiges Signal an die Baubranche. Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern.“