In Zeiten von Corona war und ist vieles anders. Jedes Unternehmen, egal ob es vom Lockdown unmittelbar betroffen war oder nicht, hat dies zu spüren bekommen. Gestörte Geschäftsabläufe, gesetzliche und behördliche Auflagen, coronabedingte Mehrausgaben sowie Mittelzuflüsse, die mit der Mehrwertsteueränderung verbundenen Abrechnungsbesonderheiten und vieles Mehr haben in Coronazeiten einiges durcheinandergewirbelt, was sich auf die Erzielung von Einnahmen sowie das unternehmerische Gesamtergebnis stark auswirken kann und bei der nächsten Betriebsprüfung sicherlich Fragen aufwerfen wird.
Steht das Finanzamt aber erst in ein paar Jahren vor der Tür, wird es für unser menschliches Gehirn sehr schwer, sich an alle Besonderheiten zu Coronazeiten zu erinnern. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt daher die Anfertigung einer Corona-Dokumentation und führt dazu aus: „Die freiwillige Anfertigung einer Corona-Dokumentation kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern.“
Als Orientierungshilfe für eine solche Dokumentation hat der ZDH ein Muster erarbeitet, das natürlich an die individuellen Verhältnisse des Betriebes angepasst werden muss. Es ist nicht branchenspezifisch abgefasst, liefert aber auch für Maler- und Stuckateurbetriebe einen guten Denkanstoß, um betriebliche Besonderheiten in der Coronazeit zu erfassen, die bei einer späteren Betriebsprüfung oder Nachschau erklärungsbedürftig erscheinen könnten.
Die Muster-Dokumentation des ZDH ist über den folgenden externen Link als PDF abrufbar: https://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/Steuer/Kassenfuehrung/05-07_ZDH_Corona_Dokumentation.pdf