Die Bauwirtschaft boomt nach wie vor. Um die starke Nachfrage nach Wohnraum befriedigen zu können, ist das Baugewerbe auf ausländische Fachkräfte angewiesen.
Seit dem Jahr 2016 wird es Arbeitgebern ermöglicht, Arbeitskräfte aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien und Serbien) unabhängig von deren formaler Qualifikation für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung in Deutschland einzustellen. Diese erleichterte Einreisemöglichkeit für Arbeitsmigranten vom Westbalkan wird oft als „Westbalkan-Regelung“ bezeichnet. Diese Regelung würde eigentlich Ende 2020 auslaufen.
Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, mit der die Westbalkanregelung bis Ende 2023 und damit um drei Jahre verlängert wird.
Voraussetzung für diese erleichterte Einreisemöglichkeit ist, dass die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung einer solchen Beschäftigung zustimmt. Stehen für den jeweiligen Arbeitsplatz inländische oder EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung darf keine Zustimmung erteilt werden. Gleiches gilt, wenn die Beschäftigungsbedingungen der ausländischen Arbeitskräfte denen der inländischen Arbeitskräfte nicht gleichwertig sind.
Zu Kritik der Wirtschaftsverbände hat bereits im Vorfeld die in der neuen Verordnung vorgesehene Einführung einer Obergrenze geführt. So darf die Bundesagentur ab kommendem Jahr höchstens 25.000 Zustimmungen pro Jahr erteilen. Laut Bundesarbeitsministerium orientiert sich die Kontingenthöhe an der Anzahl der Arbeitskräfte, die im letzten Jahr über die Westbalkanregelung hier eine Beschäftigung aufgenommen haben.
Die Verordnung wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.