
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will den Arbeitsschutz effizienter und digitaler aufstellen und hat bereits Ende 2025 ein Gesamtkonzept zum Bürokratieabbau vorgestellt. Im Rahmen des Sofortprogramms soll die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gelockert werden.
Bislang gilt die Bestellpflicht ab mehr als 20 Beschäftigten. Künftig sollen KMU mit weniger als 50 Beschäftigten keinen Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen müssen und für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten soll ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen, abhängig von der jeweiligen Gefährdungslage.
Derzeit sind in deutschen Unternehmen rund 760.000 Sicherheitsbeauftragte zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit im Einsatz. Laut BMAS könnte die Zahl auf etwa 123.000 sinken. Das entspräche einer jährlichen Entlastung von rund 135 Millionen Euro.
Die Linke warnt vor Ungleichbehandlung
Die Fraktion Die Linke sieht die Reformpläne kritisch. „Die geplante, arbeitsschutzrechtliche Unterscheidung in Bezug auf die Größe des anstellenden Unternehmens nährt die Sorge, dass Beschäftigte in Zukunft nicht in gleicher Weise geschützt werden könnten“, heißt es zur Begründung einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Die Fraktion befürchtet, dass durch höhere Schwellenwerte Schutzstandards faktisch ausgehöhlt werden könnten.
Regierung: Schutzniveau bleibt gewahrt
In ihrer Antwort zu dieser Kleinen Anfrage betont die Bundesregierung, das hohe Arbeitsschutzniveau bleibe erhalten. Entscheidend sei die Gefährdungsbeurteilung: Bei besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit müsse unabhängig von der Betriebsgröße weiterhin ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.
Arbeitgeber blieben zudem verpflichtet, Risiken zu ermitteln, Schutzmaßnahmen festzulegen und regelmäßig zu überprüfen. Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte sei weiterhin sichergestellt. Zugleich werde die Eigenverantwortung der Arbeitgeber gestärkt.
Zustimmung von Arbeitgeberverbänden
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt die geplante Entlastung als wichtigen Schritt zum Bürokratierückbau. Am gesetzlichen Schutzniveau ändere sich nichts, betont der Verband. Allerdings warnt die BDA davor, neue Pflichten – etwa für einzelne Kleinbetriebe – einzuführen und so den Entlastungseffekt zu schmälern.
Das Positionspapier der BDA zu diesem Thema kann über den folgenden externen Link abgerufen werden: Positionspapier des BDA zur Reform der Sicherheitsbeauftragten vom 12. Februar 2026

