![Kündigung](https://www.malerblog.net/wp-content/uploads/2013/02/Kündigung.jpg)
Soziale Netzwerke gehören für junge Menschen zum Kommunikationsalltag. Da die in diesen Internet-Netzwerken getätigten Äußerungen aber einer Vielzahl von Personen zugänglich sind, haben diese eine ganz besondere Brisanz. Für einen 26-jährigen Auszubildenden, der auf seinem Facebook-Profil über seinen Arbeitgeber herzog und diesen als „Menschenschinder und Ausbeuter“ bezeichnete, bei dem er „dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent“ erledigen müsse, hatte dies unangenehme Folgen. Der Arbeitgeber kündigte ihn fristlos und das zu Recht wie das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az. 3 Sa 644/12) entschied.