Ab dem 1. Juli ist die Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung neu geregelt. Sie legt Inhalt und Form der Anzeige von Unfällen und Berufskrankheiten sowie die Gestaltung der Vordrucke und Formulare fest. Ein etwas veralteter Sprachgebrauch ließ die Formulare nicht mehr zeitgemäß erscheinen, vor allem da der Vordruck die Gleichstellung von Mann und Frau nicht berücksichtigte. Dies ändert sich nun. Neben dem Verordnungstext wurden auch die Vordrucke sprachlich neu gefasst und den Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes angepasst. Änderungen der Inhalte oder Anforderungen erfolgten nicht.
Der neue Vordruck kann abgerufen werden unter: http://www.dguv.de/formtexte/unternehmer/archiv/aktuell_2017_05/index.jsp