Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Jeder, der eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ trifft, egal, ob Unternehmer oder Verbraucher, wird mit der gleichen Härte des Gesetzes „bestraft“, denn aufgrund der Nichtigkeit des geschlossenen Werkvertrages ist vor Gericht keinerlei Forderung durchsetzbar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in mehreren Urteilen entschieden, dass bei … [Weiterlesen...] ÜberBGH-Urteil: Keine Rückzahlung schwarz gezahlten Werklohns