Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe gestalten sich schwierig. Der Schlichterspruch wurde Anfang Mai arbeitgeberseitig abgelehnt. Dennoch wollen die Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran gehen und den Konflikt mit der Gewerkschaft IG Bau nicht auf dem Rücken ihrer Beschäftigten austragen.
Die beiden Arbeitgeber-Spitzenverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), empfehlen daher den tarifgebundenen Unternehmen freiwillige Lohnerhöhungen vorzunehmen. „Die Mitarbeiter sollen nicht unter dem Tarifkonflikt zu leiden haben. Sie haben eine Entgeltsteigerung verdient“, so Uwe Nostitz, Vizepräsident des ZDB und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite. „Wir haben dabei aber auch Verständnis für die Unternehmen, die aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation diese Empfehlung nicht eins zu eins umsetzen können.“ Dies kommunizieren die beiden Spitzenverbände über eine gemeinsame Pressemitteilung, in der auch betont wird, dass man nach wie vor nach einer schnellen Lösung des Tarifkonflikts strebe und für Gespräche bereitstehe.
Als Empfehlung für eine freiwillige Entgelterhöhung wird den Betrieben vorgeschlagen, die Tariflöhne ab 1. Mai im Westen um 5 Prozent und im Osten um 6 Prozent anzuheben. Davon ausgenommen sein soll die Lohngruppe 1, für die eine Anhebung auf einen Stundenlohn von 14 Euro empfohlen wird. Für Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr wird empfohlen, die Vergütung auf 1.000 Euro anzuheben. Auch für die weiteren Ausbildungsjahre sind Erhöhungen vorgesehen.
Der Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade kommuniziert ebenfalls auf seiner Online-Seite diese Tarifempfehlung und verweist zudem darauf, dass eine solch freiwillige Lohnerhöhung grundsätzlich nur mit einem Anrechnungsvorbehalt auf spätere verbindliche Tarifabschlüsse vereinbart werden sollte. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag für die Vereinbarung eines Anrechnungsvorbehalts wird mitgeliefert und kann auf der Website des Stuck-Verbandes unter www.stuck-verband.de/tarifempfehlung-ab-1-mai-2024/ abgerufen werden.
Auch verweist der Fachverband darauf, dass bis zum Abschluss eines verbindlichen Tarifvertrags freiwillige Erhöhungen der Ausbildungsvergütung aus rechtlichen Gründen von der SOKA-Bau nicht erstattungsfähig sind.