
Eisige Temperaturen, Winterstürme und Schneefall haben den Jahresauftakt vielerorts geprägt. Schnell war vom „Winterchaos“ die Rede. Dabei sind Frost, Kälte und Schnee in unseren Breitengraden nichts Ungewöhnliches. In der Bauwirtschaft spricht man in solchen Phasen schlicht von Schlechtwetter – mit spürbaren Folgen für die Betriebe. Außenarbeiten kommen zum Erliegen, Baustellen stehen still. Davon sind auch Maler- und Stuckateurbetriebe regelmäßig betroffen. Doch was bedeutet ein witterungsbedingter Arbeitsausfall konkret für Unternehmen und Beschäftigte?
Stuckateurhandwerk: Saison-Kurzarbeitergeld als bewährtes Instrument
Um Winterarbeitslosigkeit zu vermeiden, können Stuckateurbetriebe als Teil des Bauhauptgewerbes in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März auf das Saison-Kurzarbeitergeld zurückgreifen (früher: Schlechtwettergeld). Dieses Instrument ermöglicht es, Beschäftigte auch bei witterungsbedingten Ausfällen im Betrieb zu halten. Saisonale Entlassungen lassen sich so vermeiden, wertvolle Fachkräfte bleiben dem Unternehmen erhalten.
Weiterführende Infos gibt’s hier (externer Link):
Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen
Malerhandwerk: Schlechtwetterkündigung statt Winterbauförderung
Anders stellt sich die Situation im Malerhandwerk dar. Eine Winterbauförderung wie im Baugewerbe gibt es hier nicht. Dennoch existiert eine Sonderregelung, um Betriebe bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall zu entlasten: die Schlechtwetterkündigung. Diese ist in § 46 des Rahmentarifvertrags (RTV) geregelt und für allgemeinverbindlich erklärt.
Sie erlaubt es Malerbetrieben, in der Zeit vom 15. November bis zum 15. März wegen schlechter Witterung eine betriebsbedingte Kündigung mit stark verkürzter Kündigungsfrist auszusprechen. Gewerbliche Mitarbeiter können mit nur einem Arbeitstag Kündigungsfrist entlassen werden – vorausgesetzt, die Kündigung ist mit einer Wiedereinstellungsgarantie verbunden. Diese sieht vor, dass spätestens vier Monate nach Ausspruch der Kündigung eine Wiedereinstellung erfolgt, spätestens jedoch bis zum 30. April.
Da es sich rechtlich um eine echte Kündigung handelt, müssen sich die betroffenen Beschäftigten arbeitslos melden und aktiv eine neue Stelle suchen. Für Malerbetriebe birgt dieses Vorgehen ein nicht zu unterschätzendes Risiko: Gut qualifizierte Mitarbeiter können dauerhaft verloren gehen.
Weiterführende Infos gibt’s hier (externer Link):
Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz: Schlechtwetterkündigung im Malerhandwerk – die wichtigsten FAQ im Überblick
Mitarbeiter binden statt verlieren: Arbeitszeitkonten als Lösung
Unabhängig davon, ob Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld greift – aus Sicht der Betriebe wie auch der Beschäftigten wäre eine andere Lösung wünschenswert: ganzjährige Beschäftigung ohne Lohneinbußen im Winter. Kontinuierliche Lohnzahlungen über das gesamte Jahr hinweg steigern die Attraktivität eines Betriebs als Arbeitgeber deutlich und tragen zur betrieblichen Fachkräftesicherung bei
Moderne Arbeitszeitmodelle bieten hier einen praktikablen Ansatz. Sowohl im Maler- als auch im Stuckateurhandwerk können Arbeitszeitkonten helfen, das Schlechtwetterrisiko abzufedern. In auslastungsstarken Zeiten werden Guthabenstunden aufgebaut. Kommt es im Winter zu Arbeitsausfällen, lassen sich diese zunächst über das vorhandene Zeitguthaben ausgleichen.
Betriebe, die Arbeitszeitkonten führen, müssen dabei die geltenden tarifvertraglichen Vorgaben beachten. Diese wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt und sind verbindlich umzusetzen.
Weiterführende Infos zu Arbeitszeitkonten gibt’s hier (externe Links):
§9 Rahmentarifvertrag „Arbeitszeitkonto “ (Maler- und Lackiererhandwerk)
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
Digitale Unterstützung: Arbeitszeitkonten effizient verwalten
Da Maler- und Stuckateurbetriebe ohnehin verpflichtet sind, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen, setzen viele bereits auf digitale Zeiterfassungssysteme. Für Anwender der mobilen Zeiterfassungslösung CATSbauzeit von C.A.T.S.-Soft ist die Verwaltung von Arbeitszeitkonten besonders komfortabel. Die integrierte Arbeitszeitkontenfunktion ermöglicht eine automatische und zeitsparende Pflege der Zeitguthaben – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Mehr Infos gibt’s hier: CATSbauzeit – Mehr als Zeiterfassung
Fazit: Flexible Arbeitszeitmodelle zahlen sich aus
Die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle ist heute dank digitaler Organisationslösungen kein Hexenwerk mehr. Richtig umgesetzt profitieren beide Seiten: Betriebe sichern sich Fachkräfte und Planungssicherheit, Beschäftigte erhalten Einkommensstabilität und Arbeitsplatzsicherheit – auch im Winter. Eine klassische Win-win-Situation.

