Der Branchen-Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk wird zum 1. Mai 2016 angepasst. Die Grundlage dafür bildet Mindestlohntarifvertrag vom 21. März 2014, der durch Rechtsverordnung vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Durch die Allgemeinverbindlicherklärung gilt der tarifliche Mindestlohn für alle Arbeitgeber der Branche, also auch für nicht tarifgebundene Maler- und Lackierbetriebe.
Der Tarifvertrag sieht eine stufenweise Lohnerhöhung vor. Ab 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017 gelten folgende Mindeststundenlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk:
Für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“/Mindestlohn 2:
Tarifgebiet West: 13,10 EUR
Tarifgebiet Berlin: 12,90 EUR
Tarifgebiet Ost: 11,30 EUR
Für „ungelernte Arbeitnehmer“/Mindestlohn 1: 10,10 EUR
Ob die Mindestlöhne gezahlt werden, wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer Spezialeinheit des Zolls, kontrolliert. Verstöße werden sanktioniert.
Allgemeinverbindlicherklärung und Tarifvertrag Mindestlohn vom 21. März 2014 können hier abgerufen werden: BAnz AT 18.07.2014 V1