Vorsicht ist besser als Nachsicht. Dieses Sprichwort bekommt vor dem Hintergrund des Datenschutzes neuen Schwung. Denn Verstöße gegen die neuen Datenschutzregeln, die ab 25. Mai 2018 gelten, können künftig richtig teuer werden. Der Sanktionsrahmen hat sich deutlich verschärft.
Ab dem 25. Mai 2018 gelten nicht nur in Deutschland, sondern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) soll ein einheitlicher Datenschutzstandard in allen Mitgliedstaaten bestehen. Die Verordnung ist zwar schon im Jahr 2016 in Kraft getreten, doch am 25. Mai 2018 endet die zweijährige Übergangsfrist. Neben der EU-DSGVO gilt in Deutschland ab diesem Zeitpunkt auch das reformierte Bundesdatenschutzgesetz, das in seiner neuen Form die europäischen Regelungen ergänzt.
Um Handwerksbetriebe mit den neuen Datenschutzregelungen vertraut zu machen, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Leitfaden veröffentlicht, der die wichtigsten Aspekte beleuchtet und auch Beispielfälle, Musterformulierungen sowie Checklisten zum Inhalt hat. Mit Hilfe dieses Leitfadens können Handwerksbetriebe ihre betrieblichen Abläufe in Bezug auf die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts prüfen und bei Bedarf anpassen.
Zum Download:
ZDH-Leitfaden Das neue Datenschutzrecht (PDF)