Neue Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Bauarbeiten seit 1. April 2020 in Kraft

Neue Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Bauarbeiten seit 1. April 2020 in Kraft

Vollständig überarbeitet und aktualisiert, so präsentieren sich die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Bauarbeiten, die seit  1. April 2020 in Kraft sind und die alten UVV Bauarbeiten ablösen.

Die neuen Vorschriften formulieren nach Angaben der BG Bau die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau klarer, übersichtlicher und präziser. Neu ist zudem, dass die Regelung auch für sogenannte Solo-Selbstständige, also Unternehmer ohne Beschäftigte, gilt.

Die UVV Bauarbeiten, auch bekannt als DGUV Vorschrift 38, kann auf den Internetseiten der BG Bau unter folgendem Link abgerufen werden:  
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/bauarbeiten/

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