Seit Jahren wird in der EU um eine neue EU-Vignettenrichtlinie gerungen. Nach dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission sollten alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen werden. Dieser Vorschlag stieß unter anderem in Deutschland auf heftige Kritik, denn derzeit gilt hierzulande eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.
Nach langwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene zeichnet sich für das deutsche Handwerk nunmehr ein positives Ergebnis ab. So scheint eine Kompromisslösung gefunden, die den einzelnen Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zugesteht und es damit auch Deutschland ermöglicht, seine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrten beizubehalten.
Bereits im Dezember 2020 hatten die EU-Verkehrsminister eine Einigung erzielt, nach der die EU-Mitgliedsländer, Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von der Maut ausnehmen dürfen, wenn sie damit ihre Materialien befördern.
Vor wenigen Tagen hat der Verkehrsausschuss des Europaparlaments diese Ausnahme bestätigt. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßt das Votum des Verkehrsausschusses ausdrücklich: „Wir haben die Handwerkerausnahme gefordert und begrüßen dieses Zwischenergebnis daher. Jetzt muss das Plenum des Europaparlaments abschließend zustimmen.“