Bestand bislang nur eine Maut-Pflicht für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5t, werden ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen bereits mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5t erfasst. Die Maut gilt für alle Bundesfernstraßen, betrifft also sowohl Autobahnen als auch Bundesstraßen in Deutschland.
Von dieser Neuregelung können auch Handwerkerfahrzeuge betroffen sein. Malerblog.net berichtete bereits über die sogenannte „Handwerkerausnahme“, die es den meisten Handwerksbetrieben ermöglichen dürfte, ihre Transport- und Lieferfahrten mautfrei durchzuführen. Doch wie immer gibt es hierbei einiges zu wissen und zu beachten.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks, kurz ZDH, hat ein umfangreiches Informationsblatt zur Handwerkerausnahme bei der Mautpflicht herausgegeben, in dem erläutert wird, welche Fahrzeuge und Fahrten betroffen sind, wie die Handwerkerausnahme funktioniert und welche Nachweise man bei Zufall- oder Verdachtskontrollen der zuständigen Behörde am besten mitführen sollte.
Das ZDH-Infoblatt (Stand 23. Mai 2024) kann unter folgendem externen Link abgerufen werden (PDF-Datei): Bundesfernstraßenmaut und Handwerkerausnahme