Waren bislang nur LKW ab 7,5 Tonnen mautpflichtig, wird ab Juli 2024 die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen ausgeweitet. Die gute Nachricht fürs Handwerk: Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Maut befreit. Doch diese Ausnahme ist kein reiner Selbstläufer. Es gibt für Handwerksunternehmer einiges zu beachten.
Absenkung der Mautpflichtgrenze
Die Maut wurde als streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen Gesamtgewicht erstmals im Jahr 2005 eingeführt. Sie galt zunächst nur auf Bundesautobahnen und einigen Bundesstraßen. Im Laufe der Zeit wurden nicht nur das Streckennetz erweitert, auch die Mautpflichtgrenze wurde auf 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht abgesenkt. Mittlerweile erfasst die Mautpflicht alle Bundesstraßen und ab 1. Juli 2024 werden von der Mautpflicht auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen erfasst, die für den Güterverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.
Die Maut ist eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle für den Staat. Im Jahr 2022 wurden rund 7,4 Milliarden Euro durch die LKW-Maut eingenommen.² Durch die Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen verspricht sich die Bundesregierung für den Zeitraum 2024 bis 2027 Mehreinnahmen von vier Milliarden Euro.³
Handwerkerausnahme mit Nachweispflicht
Viele Transporter, die von Handwerksbetrieben für Fahrten von und zur Baustelle genutzt werden, verfügen über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Doch Handwerker können aufatmen, denn unter bestimmten Voraussetzungen sind Handwerker-Fahrzeuge von der neuen Maut-Pflicht befreit. Der Handwerksbetrieb muss die Mautfreiheit der Fahrt allerdings nachweisen können.
Maler und Stuckateure stehen auf der Liste der Handwerksberufe, die für die Handwerkerausnahme grundsätzlich schon einmal vorgesehen sind. Um die Handwerkerausnahme dennoch in Anspruch nehmen zu können, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu führt die Betreiberin des Mautsystems, die Toll Collect GmbH, auf ihrer Webseite aus: Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Bei einer Mautkontrolle muss der Betrieb bzw. der Fahrer nachweisen, dass die Fahrt die genannten Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Mautkontrollen erfolgen nicht nur über Kontrollsäulen an den Bundesstraßen und Kontrollbrücken über den Autobahnen. Es gibt auch stationäre und mobile Kontrollen sowie Betriebskontrollen, die vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) durchgeführt werden. Als geeigneten Nachweis betrachten Toll Collect und das BALM zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge.
Freiwillige Fahrzeugmeldung bei Toll Collect möglich
Zudem ermöglicht die Mautsystembetreiberin Toll Collect den Handwerksbetrieben, die betreffenden Handwerksfahrzeuge, die unter den Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme eingesetzt werden, bei ihr zu melden. Eine solche Meldung kann ganz einfach online auf der Website von Toll Collect erfolgen. Die Daten werden nach Angaben der Mautsystembetreiberin für höchstens zwei Jahre gespeichert. Nach Ablauf der Zeit geht dem Betrieb eine Aufforderung zu, die Meldung zu erneuern. Wichtig zu wissen: Die Meldung bei Toll Collect ist freiwillig. Toll Collect und BALM verweisen aber darauf, dass bei Vorliegen einer Meldung bei Mautkontrollen Ausleitungen von Handwerksfahrzeugen und behördliche Verfahren minimiert werden könnten.
Zum Online-Meldeportal des Mautsystembetreibers Toll Collect geht’s hier (externer Link): Handwerksfahrzeuge online melden
Weitere Informationen hat Toll Collect auch in Fragen und Antworten zur Handwerkerausnahme zusammengestellt. Diese können über den folgenden externen Link abgerufen werden: FAQs zur Handwerkerausnahme
Quellen: toll-collect.de, ²statista.de, ³bundestag.de