Post vom Zoll erhalten? Nicht erschrecken – vielleicht ist es nur der Steuerbescheid für das neue Kraftfahrzeug. Bislang war das Finanzamt für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Doch das wird nur bis längstens zum 30. Juni 2014 der Fall sein.
Hauptzollamt neuer Ansprechpartner
Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 werden die Hauptzollämter die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern übernehmen. Aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen wird die Übernahme länderweise erfolgen. In den ersten Bundesländern ist die Umstellung bereits vollzogen. So sieht der „Fahrplan“ aus:
Februar 2014: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
März 2014: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
April 2014: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Mai 2014: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Ändert sich durch die Übernahme etwas für Sie? Die Antwort lautet: Nein, Sie brauchen nichts zu veranlassen! Die Steuerbescheide, die vom Finanzamt erteilt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Bereits gewährte Vergünstigungen müssen daher nicht neu beantragt werden. Wurde dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt diese auch künftig, sofern sie nicht widerrufen wurde.
Wurde die Aufgabenüberleitung in einem Bundesland noch nicht vollzogen, so steht wie gewohnt das Finanzamt in Sachen KFZ-Steuer zur Verfügung. Ist jedoch die Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer schon erfolgt, so sind die Hauptzollämter der neue Ansprechpartner.
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