Ab 1. Juni 2022 wird eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein. Patientinnen und Patienten müssen wieder die Arztpraxis aufsuchen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jüngst beschlossen. Aus seiner Sicht macht die aktuelle Entwicklung der Coronapandemie das Auslaufen der bereits mehrfach verlängerten Sonderregelung möglich.
Weiterhin möglich sind aber Krankschreibungen aufgrund einer Videosprechstunde. Dieses Angebot gehört bereits zur Regelversorgung. Voraussetzung für eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist, dass die Erkrankung dies zulässt, also zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist. Wird die Arbeitsunfähigkeit in einer Videosprechstunde festgestellt, gilt laut G-BA: Für Versicherte, die in der Arztpraxis bisher unbekannt sind, kann eine Krankschreibung für bis zu 3 Kalendertage erfolgen; für Versicherte, die in der Arztpraxis bekannt sind, für bis zu 7 Kalendertage.