Nach der Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffen als „gefährlicher Abfall“ und dem daraus folgenden Entsorgungsdebakel im vergangenen Jahr, wurde die entsprechende Regelung Ende Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt. Malerblog.net berichtete.
Dieses „Moratorium“ sorgte für eine Entschärfung der Entsorgungssituation, ist aber befristet auf ein Jahr und war daher von Anfang an nur als Übergangslösung gedacht. In dieser Übergangszeit wollten Bund und Länder nach einer geeigneten dauerhaften und bundeseinheitlichen Lösung des Problems suchen. Eine solche Lösung scheint jetzt gefunden.
So hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministeriums eine Verordnung beschlossen, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP), enthalten. Vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD, einem POP, sind von dieser Regelung erfasst. Nach der geplanten POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung dürfen HBCD-haltige Styropor-Dämmstoffe wieder in allen Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Allerdings unterliegen diese Abfälle zusätzlichen Anforderungen. So wird in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums dazu ausgeführt: „Der Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden.“ Durch das abfallrechtliche Nachweisverfahren wird es den Abfallbehörden ermöglicht, den Entsorgungsweg dieser Abfälle zu überwachen, wodurch eine umweltverträgliche Entsorgung garantiert ist.
Verbände des Baugewerbes (ZDB) sowie der Entsorgungswirtschaft (BDE) begrüßen die geplante Regelung. BDE-Präsident Peter Kurth sagt dazu: „Die Bundesregierung hat einen gelungenen Verordnungsentwurf vorgelegt: Die Einstufung von POP-haltigen Abfällen als gefährliche Abfälle wurde auf das EU-rechtlich gebotene Maß reduziert.“ Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, lobt ebenfalls die beabsichtigte Neuregelung mit den Worten: „Damit ist eine einheitliche und praktikable Regelung für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen sicher gestellt.“ Nach Auffassung des ZDB hält sich auch der bürokratische Aufwand, der den Betrieben des Bau- und Ausbaugewerbes für das in der Verordnung vorgesehene abfallrechtliche Nachweisverfahren entsteht, in Grenzen. Allerdings sieht der ZDB durch das Getrenntsammlungsgebot höhere Kosten auf Investoren und Verbraucher zukommen. Daher gibt Pakleppa zu bedenken: “Hier stellt sich die Frage nach dem Mehrwert der künftigen Regelung. Immerhin wurden jahrzehntelang HBCD-haltige Abfälle ohne getrennte Sammlung umweltgerecht in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt.“
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Voraussichtlich stimmt die Länderkammer noch vor der Sommerpause über die Verordnung ab, sodass diese noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten kann.
Nachtrag vom 7. Juli 2017:
Der Bundesrat erteilte in seiner Sitzung am 7. Juli 2017 seine Zustimmung zu der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung.