„Staat beteiligt sich an Haussanierung“ oder „Regierung sponsert Wärmedämmung“ waren die Schlagzeilen deutscher Medien, die den deutschen Hausbesitzern Ende letzten Jahres den Mund wässrig machten. Die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen ist Teil des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)“, den das Bundeskabinett am 3. Dezember vergangenen Jahres beschlossen hatte. Doch was so verheißungsvoll in Aussicht gestellt wurde, wird wohl so bald nicht Realität.
Bund und Länder wollten sich bis Ende Februar 2015 auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung einigen. Doch konnte bislang keine Einigung herbeigeführt werden. Statt dessen kracht es mal wieder im Polit-Gebälk und das Vorhaben liegt auf Eis.
Steuerliche Förderung versus Handwerkerbonus
Dreh- und Angelpunkt des Streits ist der Handwerkerbonus. Zur Gegenfinanzierung der neuen Fördermaßnahmen war eine Kürzung des Handwerkerbonus im Gespräch. Diesem Ansinnen widersetzt sich aber Bayern. „Wir wollen energetische Gebäudesanierungen weiterhin steuerlich fördern. Das geht aber auch, ohne den Handwerkerbonus zu opfern“ erklärten die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner und Finanzminister Markus Söder.
Bayern und das Handwerk ziehen an einem Strang
Auch das Handwerk spricht sich für den vollen Erhalt des Handwerkerbonus und gegen eine Aufrechnung beider Förderinstrumente aus. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke begrüßt ausdrücklich in einem Interview mit den Ruhrnachrichten die Haltung des bayerischen Ministerpräsidenten, der zu recht mit dem Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen ein sehr erfolgreiches Instrument gegen Schwarzarbeit verteidige. Georg Schlagbauer, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), stützt ebenfalls die bayerische Haltung und betont: „Aigner und Söder haben recht, daß mit einer Einschränkung des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen der Schwarzarbeit wieder Tür und Tor geöffnet werde“. Beide Förderinstrumente dürften nicht gegeneinander aufgerechnet werden, sondern seien nebeneinander mit unterschiedlichen Zielsetzungen notwendig.
Steuerförderung durch Mehreinnahmen finanzieren
Bayern und das Handwerk sehen keine Notwendigkeit einer Gegenfinanzierung. Sie verweisen auf den Selbstfinanzierungseffekt der steuerlichen Förderung. Jeder Euro Förderung löse das Zwölffache an Investitionen aus. Die Nachfrage nach Leistungen der Baubranche werde belebt und sorge für positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Durch die daraus resultierenden Steuereinnahmen bedürfe es keiner Gegenfinanzierung durch Einschränkung des Handwerkerbonus.
Bleibt festzuhalten: Bund und Länder wollen die energetische Gebäudesanierung staatlich fördern. Bund und Länder wollen die steuerliche Förderung. Bund und Länder wollen durch die steuerliche Förderung aber keine Steuerausfälle in den Staatskassen produzieren. Während die einen ohne entsprechende Gegenfinanzierung Steuerausfälle befürchten, sehen die anderen Milliarden an zusätzlichen Steuereinnahmen. Wer hat recht? Diese Frage sollte doch zu beantworten sein, oder?
Lesen Sie hierzu auch:
Kabinett beschließt: Wärmedämmung künftig steuerlich absetzbar.