Wer dämmt, soll nach dem Willen der Bundesregierung diese Sanierungsmaßnahme künftig von der Steuer absetzen können. Diese steuerliche Förderung ist Teil des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)“, den das Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen hat.
Energetische Sanierung steuerlich absetzbar
Bislang erfolgt die Förderung ausschließlich über Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite. Ab 2015 sollen private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich geltend machen können. Wer in den nächsten fünf Jahren, also zwischen 2015 und 2020, sein Haus entsprechend energetisch saniert, soll nach dem Willen der Bundesregierung zwischen zehn und 25 Prozent der Investitionskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren von seiner Steuerschuld abziehen können. Die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug orientieren sich an dem bereits existierenden CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
Damit schafft der Bund einen Investitionsanreiz für all jene Immobilienbesitzer, die auf Kredite nicht angewiesen sind oder die schlichtweg den Papierkram scheuen.
Diesem Vorhaben müssen allerdings die Bundesländer noch zustimmen, da sie durch die Ausfälle bei der Einkommensteuer finanziell tangiert sind. Zu ersten Gesprächen soll es bereits beim Bund-Länder-Gipfel am 11.Dezember kommen. Die Bundesregierung strebt bis spätestens Ende Februar 2015 eine Einigung an. Die gesetzliche Grundlage könnte sodann rückwirkend zum 01. Januar 2015 geschaffen werden.
CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch für Gewerbegebäude
Auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll weiterentwickelt und aufgestockt werden. So soll neben den bereits etablierten KFW-Förderprogrammen für Wohngebäude sowie für kommunal und sozial genutzter Gebäude ab Mitte 2015 auch ein Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz für Gewerbegebäude hinzukommen. Zudem soll ein neues Online-Verfahren die Antragsbearbeitung des Förderkredits beschleunigen und somit zur schnelleren Planungssicherheit von Eigentümern und Investoren beitragen. Auch finanziell will der Bund das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um jährlich 200 Millionen Euro auf insgesamt 2 Milliarden Euro pro Jahr aufstocken.
Kürzung des Handwerkerbonus
Zur Gegenfinanzierung der neuen Fördermaßnahmen könnte der Handwerkerbonus herhalten müssen. Derzeit ist im Gespräch beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen eine Freigrenze von 300 Euro einzuführen. Demnach könnten dann nur noch Handwerkerrechnungen ab 300 Euro Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Jetzt muß sich aber erst einmal die Bundesregierung mit den Ländern über die inhaltliche Ausgestaltung einigen und sodann eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Es bleibt spannend.
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Alle Neuerungen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) können hier abgerufen werden: NAPE: Alle Neuerungen im Überblick