Bereits seit 2020 kann für energetische Sanierungen an Gebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, ein Steuerbonus in Anspruch genommen werden. Eigenheimbesitzer dürfen sich dann – unter den Voraussetzungen des §35c Einkommensteuergesetz – über eine Steuerermäßigung von bis zu 40.000 Euro freuen. Um jedoch in den Genuss der Steueranrechnung nach §35c EStG kommen zu können, muss das ausführende Handwerksunternehmen dem Kunden eine Bescheinigung über die Maßnahme fürs Finanzamt ausstellen. Anfang Januar hat das Bundesfinanzministerium ein neues Schreiben veröffentlicht und die Musterbescheinigung aktualisiert.
Das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 (Az. IV C – S 2296-c/20/100003:006) kann mit neuer Musterbescheinigung auf den Internetseiten des Bundesfinanzministerium abgerufen werden.