Die Tarifverhandlungen für die rund 900.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind nach fünf Verhandlungs- und zwei Schlichtungsrunden beendet worden. Unter der Moderation des Schlichters, Prof. Rainer Schlegel, verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf ein Tarifpaket mit einer Laufzeit von 33 Monaten. Verhandlungspartner waren neben dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, kurz IG Bau. Nach Angaben der Verhandlungspartner ist das Tarifpaket inhaltlich wie folgt ausgestaltet:
Tariflohn
Für Bauarbeiter im Westen sind Lohnerhöhungen in drei Schritten vorgesehen, und zwar 2 Prozent zum 1. November, 2,2 Prozent zum 1. April 2022 und noch einmal 2 Prozent zum 1. April 2023. Für die Monate Juli bis Oktober 2021 wird eine Coronazahlung in Höhe von 500 Euro gewährt. Weitere Einmalzahlungen sind für Beschäftigten im Westen in Höhe von 400 Euro zum 1. April 2022 und 450 Euro zum 1. April 2023 vorgesehen.
Die Beschäftigten im Osten erhalten ab dem 1. November 2021 3,0 Prozent mehr Lohn sowie eine Coronazahlung in Höhe von 220 Euro; ab dem 1. April 2022 erhöhen sich die Löhne um 2,8 Prozent und ab dem 1. April 2023 um 2,7 Prozent.
Eine hundertprozentige Angleichung der West- und Ost-Einkommen sowie der Ausbildungsvergütungen soll bis zum Jahr 2026 realisiert werden.
Wegestreckenentschädigung
Auch bei der von der IG Bau geforderten Wegestreckenentschädigung konnte eine Einigung erzielt werden. Diese sieht pauschale nach Kilometern gestaffelte Beträge vor, die wie folgt nach Mitteilung der IG Bau aussehen: Danach soll es für bis zu 50 Kilometer vom 1. Januar 2023 an 6 Euro geben, ein Jahr später 7 Euro. Bei 51 bis 75 Kilometer gibt es 7 Euro (2024: 8 Euro) und über 75 Kilometer 8 respektive 9 Euro am Tag. Für Beschäftigte, die nicht täglich von ihrem Arbeitsplatz nach Hause fahren, soll es ebenfalls einen Ausgleich – für eine bessere Planbarkeit – erst vom Jahr 2023 an geben: Bei einer Entfernung von 75 bis 200 Kilometer pro Fahrt – hin und zurück also das Doppelte – 9 Euro, bis zu 300 Kilometer 18 Euro, bis 400 Kilometer 27 Euro und jede Anfahrt über 400 Kilometer soll mit 39 Euro ausgeglichen werden. Diese Regelungen soll in den Bundesrahmentarifvertrag mit einem Sonderkündigungsrecht – erstmals möglich Anfang 2026 – aufgenommen werden.
Mit diesem Verhandlungsergebnis konnte ein Streik abgewendet werden. Die IG Bau erklärte: „Mit diesem Kompromiss können wir leben.“ Und auch auf Arbeitgeberseite zeigt man sich zufrieden. Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, erklärte zu dem Tarifpaket: „Wir hatten langwierige und schwierige Verhandlungen mit einer komplizierten und zum Teil auch neuen Materie. Wir haben uns bewusst für einen Tarifvorschlag in freien Verhandlungen entschieden, damit die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung bei den Mitgliedsverbänden liegt.“ Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie ergänzte: „Es ist uns gelungen ein umfangreiches Paket zu verhandeln und zu einem Ergebnis zu bringen, welches mit einer langen Laufzeit für Planungssicherheit in den Unternehmen sorgen kann.“
Die Tarifvertragsparteien haben nun 14 Tage Zeit dem Tarifvorschlag zuzustimmen.
Update, 5. November 2021
Die Tarifpartner haben dem Tarifvorschlag endgültig zugestimmt, sodass die getroffene Vereinbarung in Kraft treten kann.
Quelle: ZDB, IG Bau