Beim Statistischen Bundesamt soll künftig ein Register über Basisdaten von Unternehmen errichtet und betrieben werden. Hierfür hat das Bundeskabinett jetzt die gesetzgeberischen Weichen gestellt.
Durch die Schaffung eines Unternehmens-Basisregisters sollen Unternehmen von bürokratischen Berichtspflichten entlastet werden. Dazu erforderlich ist die Vergabe einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer an Unternehmen. Sie dient der eindeutigen Identifikation der Unternehmen, wodurch Mehrfachmeldungen von Stammdaten an unterschiedliche Register künftig vermieden werden sollen. Änderungen von Stammdaten wie Name, Sitz, Geschäftsadresse, Rechtsform und Wirtschaftszweig müssten dann nur noch einmal zentral mitgeteilt werden.
Ziel ist es, dass alle an das Unternehmens-Basisregister angeschlossenen Behörden diese Daten abrufen können. In Deutschland gibt es rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die derzeit noch weitestgehend unabhängig voneinander arbeiten, keine Daten austauschen und so dieselben Daten mehrfach von den Unternehmen erheben müssen.
Mit der neuen Wirtschaftsnummer und der behördlichen Vernetzung kann die Mehrfachmeldung von Stammdaten an unterschiedliche Register entfallen. Nicht nur für Unternehmen profitieren von dieser Maßnahme. Die digitale Behördenvernetzung sorgt auch dafür, dass die jeweiligen Register immer über aktuelle Stammdaten verfügen und so über unternehmensbezogene Änderungen automatisch auf dem Laufenden gehalten werden.
Dies ist der erste Schritt zur umfassenden Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der deutschen Verwaltung. Nach aktuellem Planungsstand könnte das Basisregister für Unternehmensstammdaten bis etwa 2024 betriebsreif sein.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Kabinettsfassung vom 27. April 2021) kann hier abgerufen werden (externer Link, PDF, 530 MB) :
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/gesetzentwurf-unternehmensbasisdatenregistergesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=4