In Bayern hat der Ministerrat Anfang Juni einen „bayerischen Weg“ beschlossen. Der dort aufgezeigte Weg soll zu einem verträglichen Umgang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung führen und Ehrenamtliche sowie kleine Unternehmen vor zu viel Bürokratie schützen. Innenminister Joachim Herrmann wird in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei mit den Worten zitiert: “Kein Verein, kein Handwerksbetrieb und keine Arztpraxis muss Bußgelder befürchten, wenn sie aus Unkenntnis erstmals datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt haben.“
Hilfe statt Strafe
So sollen bei einem Erstverstoß gegen die Bestimmungen keine Bußgelder drohen, sondern Hinweise und Beratung Vorrang vor etwaigen Sanktionen haben. Die Staatsregierung will darüber hinaus konsequent gegen Abmahnanwälte vorgehen, wenn diese meinen, wegen formeller Datenschutzverstöße rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu können. Zudem erklärt sie, gemeinsam mit den Betroffenen weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht identifizieren zu wollen, bei deren Anwendung im Besonderen darauf hinzuwirken sei, dass die Ziele der DSGVO sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt würden. Hierzu will die Staatsregierung mit Vereinen und Mittelständlern weiter im Gespräch bleiben.
Quelle: Pressemeldung Bayerische Staatskanzlei vom 5. Juni 2018