Seit dem 20. März 2022 müssen Arbeitgeber keine Einlasskontrollen mehr durchführen und dokumentieren. 3G am Arbeitsplatz ist seitdem Geschichte. Doch für Arbeitgeber ist die Arbeit damit noch nicht vorbei. Denn spätestens jetzt sind noch die Corona-Daten zu löschen.
„Alle Datenverarbeitungen – wie zum Beispiel die Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz mit 3G-Kontrolle – waren zweckgebunden“, sagt Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen und mahnt Arbeitgeber: „Die in diesem Rahmen verarbeiteten Daten hätten bereits mit dem Ende der gesetzlichen Pflichten sofort gelöscht werden müssen. Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen. Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“
Arbeitgeber sollten daher jetzt prüfen, ob und welche personenbezogenen Daten sie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhoben und gespeichert haben. Sind diese Maßnahmen und damit der Zweck weggefallen, müssen die Daten umgehend gelöscht werden.