Die Corona-Pandemie stellt im Baubereich sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber vor viele Fragen. Die Corona-Situation ist dynamisch und vieles nicht vorhersehbar. Um Klarheit zu verschaffen und allen Beteiligten die nötige Sicherheit bei Baumaßnahmen des Bundes zu geben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) jetzt Hinweise zur Vergabepraxis während der Coronakrise veröffentlicht.
Die gute Nachricht: Bauvorhaben des Bundes werden weiter ausgeschrieben und geplant. Für neu abzuschließende Verträge wird künftig den Ausschreibungsunterlagen ein Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beigefügt. Dieser Corona-Hinweis stellt klar, dass auch bei neu abzuschließenden Verträgen die Folgen der COVID-19 Pandemie für den einzelnen Bauvertrag weiterhin unvorhersehbar sind und somit der Tatbestand der höheren Gewalt auch bei Neuverträgen ausgelöst werden kann mit der Folge, dass sich bei durch Corona eintretende Bauablaufstörungen Ausführungsfristen verlängern können. Zur konkreten Handhabung von Bauablaufstörungen wird in dem Hinweisblatt ausführlich Stellung genommen.
Dazu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Die neuen Regelungen des Bundesbauministeriums sind ein zukunftsgewandtes Zeichen für die Baubranche. Es ist gut, dass weiterhin ausgeschrieben und geplant werden soll und Ausnahmeregelungen für Verzögerungen durch die Corona-Pandemie geschaffen werden. Damit ebnet die Bundesregierung schon jetzt den Weg für einen Re-Start, um die Volkswirtschaft konjunkturell wieder anzukurbeln. Die vielen mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland, die mit ihrer regionalen Verankerung hierzu einen wichtigen Beitrag leisten können, erhalten so Planungs- und Rechtssicherheit.“ Pakleppa verweist darauf, dass intensive Beratungen zwischen dem Bauministerium und den Spitzenverbänden der Branche dem Erlass vorausgegangen waren. „Wir stehen seit Beginn der Coronakrise in engem Kontakt mit der Bundesregierung, um über die richtigen Maßnahmen für die Branche in dieser Ausnahmesituation zu beraten“, sagt Pakleppa.
Hintergrund-Infos zum Download:
BMI: Vergaberechtliche Fragen in Bezug auf die Corona-Pandemie (PDF)
BMI: Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen (PDF)