
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erinnert Mitgliedsunternehmen daran, den elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2025 fristgerecht bis zum 16. Februar 2026 zu übermitteln.
Bei dem elektronischen Lohnnachweis handelt sich um die jährliche Meldung der Entgelte der Versicherten sowie der Arbeitsstunden. Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet die BG BAU den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Bei nicht fristgerechtem Eingang wird laut Angaben der BG Bau die Höhe der Arbeitsentgelte geschätzt und die Schätzung für die Berechnung des Beitrags herangezogen. Bei fehlender oder unvollständiger Meldung kann ein Bußgeld erhoben werden.
Mehr Infos gibt’s hier (externer Link): BG Bau – elektronischer Lohnnachweis für 2025

