Asbest ist heute – fast 30 Jahre nach dem Asbestverbot – immer noch als Problem existent. Seit 2015 ist bekannt, dass in Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, Asbest auch in bisher „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern u.a. enthalten sein kann. Daraus folgt, dass deutlich mehr Unternehmen als bislang angenommen von der Thematik Asbest betroffen sind – nämlich nahezu jedes Handwerksunternehmen bei Tätigkeiten in älteren Bestandsgebäuden.
Daher haben Verbände der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen, die Gewerkschaft IG BAU und betroffene Berufsgenossenschaften dazu gemeinsam Maßnahmen erarbeitet, mit denen der Gesundheitsschutz beim Bauen im Bestand verbessert werden soll. Mit der Handlungshilfe „Asbest beim Bauen im Bestand“ wird den beim Bauen im Bestand tätigen Unternehmen eine wichtige Branchenlösung an die Hand gegeben.
„Viele Asbestkontakte geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Es ist bislang im Handwerk nicht durchgängig bekannt, dass in zahlreichen Baustoffen Asbest enthalten sein kann. Die Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maßnahmen auf, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind.“
Die Handlungshilfe beruht auf den Eckpunkten der geplanten Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs vorgestellt hat, und greift das Anliegen auf, einen zeitnahen Transfer dieser Regelungen in die Praxis vorzubereiten.
Die Branchenlösung steht ab sofort zum kostenlosen Download auf der Website der BG BAU bereit: www.bgbau.de/asbest
Quelle: BG Bau